Verwaltungsgericht Köln - gleiche Kammer, gleiche Richter!

Verwaltungsgericht Köln - gleiche Kammer, gleiche Richter!

AfD "nicht gesichert rechtsextrem", aber MLPD-Repräsentanten dürfen zur Fahndung ausgeschrieben werden?

Am vergangenen Wochenende haben wir auf Rote Fahne News berichtet, dass das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat: Die AfD ist nicht "gesichert rechtsextrem", sondern nur vielleicht, es müsse weiter untersucht und in einem "Hauptsacheverfahren" beurteilt werden, ob sie denn so genannt werden dürfe.

Von gis

Das Gericht mit Blindheit geschlagen? fragten wir in dem Artikel und legten einige Fakten dar: "Der Faschist Björn Höcke ist mehrfach wegen Verwendung von SA-Losungen angeklagt und verurteilt worden. Der ehemalige Vorsitzende der AfD, Bernd Lucke, bestätigte Medienberichte über eine Mitgliedschaft des aktuellen Spitzenkandidaten der AfD zur Landtagswahl in Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier, in der faschistischen Schlägertruppe 'German Defence League'. Diese steht auch der Hooligan-Szene nahe." Die AfD ist, das hat die MLPD gründlich nachgewiesen, von einer Wegbereiterin des Faschismus längst zu einer faschistischen Partei geworden.

 

Das Gericht ist nicht mit Blindheit geschlagen, sondern vom Antikommunismus besessen. Am 11. Dezember 2025 erteilte selbiges Verwaltungsgericht Köln dem Inlandsgeheimdienst einen Blankoscheck für die verdeckte Bespitzelung von MLPD-Vertretern. Es wies die Klage von Monika Gärtner-Engel und Stefan Engel gegen eine durch und durch rechtswidrige Fahndungsausschreibung ab! 

 

Jetzt kommt es noch dicker: Es war nicht nur das gleiche Gericht, das Kölner Verwaltungsgericht. Es war auch nicht nur die gleiche Kammer. Nein, es waren sogar die gleichen Richter! Vorsitzender Richter war in beiden Verfahren Herr Huschens. Die beiden weiteren Berufsrichter waren Frau Ost und Herr Dr. Erdmann. Lediglich die beisitzenden ehrenamtlichen Richter waren in den beiden Verfahren vermutlich nicht identisch, die haben aber auch nicht viel zu sagen. 

 

Monika Gärtner-Engel und Stefan Engel gehen - unterstützt von ihren Anwälten - in Berufung. Die ist nämlich zugelassen. Dieses Verfahren wird dann am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster ausgetragen. Das kann dauern. Am Oberverwaltungsgericht hat man es dann nicht mehr mit einer Kammer, sondern einem Senat zu tun. Die Richter werden dann andere sein. Man darf gespannt sein, ob sie auch mit einer anderen Denkweise herangehen.

 

Übrigens hat das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) darauf verzichtet, gegen den Richterspruch bezüglich der AfD Rechtsmittel einzulegen, um das ursprüngliche Gutachten des Inlandsgeheimdiensts zu verteidigen.