Leserinfo
Zwei wichtige Steueränderungen 2026
Ein Leser aus Winterberg machte auf zwei wichtige Steueränderungen aufmerksam, die dieses Jahr gelten:
Ich möchte auf zwei wichtige Steueränderungen 2026 aufmerksam machen.
Die Absetzbarkeit für Parteispenden hat sich verdoppelt. Bisher war die Obergrenze pro Person 1650 Euro (Verheiratete: 3300 Euro). Ab dem 1. Januar liegt sie bei 3300 Euro (Verheiratete: 6600 Euro). Wenn eine Einzelperson z. B. 5000 Euro für die MLPD spendet, bekommt sie mit der nächsten Steuererklärung für 2026 (also im Jahr 2027) direkt 1650 Euro zurück. Der Rest, also 1700 Euro, wird fast vollständig zusätzlich als Sonderausgabe wirksam und bringt je nach Steuersatz eine weitere Steuererstattung. Die Grenze der Steuerwirksamkeit liegt bei rund 5000 Euro (Verheiratete: 10.000 Euro). (Infos von: www.deutsche-handwerks-zeitung.de)
Erstaunlich ist, dass die Gesetzesänderung in Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums im Internet verschämt "versteckt" wird.
Eine zweite wichtige Änderung ist, dass Beiträge zur Gewerkschaft gesondert in der Steuererklärung angesetzt werden können. Bisher wurden sie den anderen Werbungskosten aus „nichtselbständiger Arbeit“ zugerechnet und wurden steuerlich wirkungslos, wenn die Grenze der Werbungskostenpauschale von etwa 1200 Euro nicht erreicht wurde. Wenn also jemand z. B. 30 Euro Gewerkschaftsbeitrag im Monat (360 Euro / Jahr) hat, werden diese mit der Steuererklärung für 2026 voll wirksam und bringen – je nach Steuersatz – z. B. 100 Euro Steuererstattung.
Herzliche Grüße