Italien

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Meloni tobt – eins zu null für Sea-Watch – Gratulation!

Vor einigen Tagen beschloss ein italienisches Gericht, dass der italienische Staat der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch als faktische Strafe für die Festsetzung eines Rettungsschiffs 76.000 Euro Entschädigung zahlen muss.

Korrespondenz

Wir erinnern uns: Die mutige Kapitänin Carola Rackete (heute Abgeordnete / Die Linke im EU-Parlament) kommandierte 2019 das Schiff „Sea Watch 3“ mit aufgenommenen Seenotflüchtlingen aus Afrika, in den Hafen von Lampedusa. Trotz des menschenverachtenden Verbots der damaligen italienischen Regierung. Aus berechtigter Sorge um die Gesundheit und das Leben dieser Menschen.

 

Die jetzige italienische Ministerpräsidentin, Giorgia Meloni, die Freundin Trumps, Orbans und von der Leyens, kommentierte das Urteil mit einer : "weiteren Entscheidung, die mich buchstäblich sprachlos macht“, und beschimpfte die Richter, sie würden die „Bekämpfung illegaler Massenmigration“ sabotieren und den „Rechtsstaat“ untergraben. Das ist das „Meloni-Gesicht“ Teil 2, das weniger in den TV-Massenmedien transportiert wird. Nach ihrer Logik hätte "Sea-Watch 3" die in Seenot befindlichen Menschen wohl ertrinken oder zumindest auf ihrem Boot in Lebensgefahr bringen lassen?

 

Die Faschisierung des Staatsapparats vorantreibend, ist für den 22./23. März 2026 eine Volksabstimmung für eine von der italienischen Regierung ins Leben gerufene „Justizreform“ festgelegt. Die bürgerliche Opposition spricht von „Modell Orban“.


Hierbei will Meloni besonders die bisher, im parlamentarischen Sinne völlig unabhängigen Staatsanwaltschaften, der Kontrolle der Regierung unterwerfen. Dann sollte es wohl solche Urteile nicht mehr geben.

 

Anfang Februar verabschiedete die italienische Regierung übrigens ein extrem volksfeindliches „Sicherheitspaket“ mit drastischen Maßnahmen. Danach sind Straßenblockaden (auch bei Streiks), die bislang als Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden, ab sofort als eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Haftandrohung belegt ist, hochgestuft. So kann weiterhin ab sofort, die Polizei Personen, von „denen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung“ ausgeht, bis zu zwölf Stunden in ein „Präventivgewahrsam“ nehmen. Was weitere Einschränkungen des Demonstrationsrechts nach sich zieht. Der Kampf um die Verteidigung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten bekommt international immer größere Bedeutung im gemeinsamen antifaschistischen Kampf.