Nachtrag zum Urteil gegen Agent Provokateur Dustin Opitz

Nachtrag zum Urteil gegen Agent Provokateur Dustin Opitz

Kundgebung der MLPD ist ein zeitgeschichtliches Ereignis!

Die Redaktion berichtete bereits auf Rote Fahne News über die verlorene Klage des Agent Provocateur Dustin Opitz am Landgericht Bamberg.

Korrespondenz

Er klagte auf Löschung seines Namens und Fotos. Am 24. Mai 2024 verwickelte er verschiedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Wahlkundgebung der Internationalistischen Liste / MLPD in Gespräche zum Thema Völkermord in Gaza und zeigte sie später für ihre Aussagen an.


Inzwischen ging das schriftliche Urteil ein, das ein wichtiger Erfolg im Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten ist und Bedeutung über diesen Fall hinaus hat.


Die Richter folgten der Argumentation der Anwälte der MLPD und gingen teilweise noch darüber hinaus.


Zur Veröffentlichung des Fotos wird festgestellt, dass dies „auch ohne Einwilligung des Klägers zulässig“ ist, „da dieses ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte darstellt“. Das Gericht traf eine gründliche Abwägung, ob es sich um ein solches zeitgeschichtliches Bild handelt. Ausführlich wird dargestellt, dass die Kundgebung der MLPD ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ darstellt, bei dem „auf die öffentliche Meinungsbildung Einfluss genommen und Wähler gewonnen werden“ sollte. Und: „Das Verhalten des Klägers“ – also Dustin Opitz – ist „Teil dieses zeitgeschichtlichen Ereignisses“.


Denn, so die Richter: „Der Kläger hat sich … aktiv auf die Veranstaltung begeben und zunächst mit verschiedenen Teilnehmern über die MLPD, deren Wahlprogramm und auch die Ausführungen der Redner in Bezug auf das Geschehen in Gaza unterhalten. Im Anschluss hat sich der Kläger anlässlich der bei den Gesprächen getätigten Äußerungen zu zwei vor Ort befindlichen Polizeibeamten begeben und dort Anzeige gegen mehrere Kundgebungsteilnehmer erstattet. … Durch sein Verhalten hat der Kläger Einfluss auf den Verlauf der politischen Veranstaltung genommen und aktiv in das zeitgeschichtliche Geschehen eingegriffen … Durch die Anzeigenerstattung gegen mehrere Redner und Teilnehmer der Kundgebung musste der Kläger auch damit rechnen, dass sein Verhalten im weiteren Verlauf Gegenstand einer Berichterstattung durch die Veranstalter der Kundgebung sein kann.“ Auch die Äußerung, dass Dustin Opitz ein „Agent Provocateur“ ist, muss nicht zurückgenommen werden. Das Gericht gesteht zwar zu, dass durch diese Äußerung „eine Rufschädigung möglich ist“, aber die Äußerung ist „nicht rechtswidrig“, da sein Verhalten objektiv diese Wertung unterstreicht. Das Gericht stellt fest, dass die „Wörter ‚Spitzel der Polizei / Agent Provocateur‘ nicht im Sinne einer dem Beweis zugänglichen Tatsachenbehauptung zu sehen [sind], sondern im Sinne einer Wertung des Verhaltens des Klägers auf der Kundgebung…“. Auch die Äußerung, dass Dustin Opitz „erheblich angetrunken“ war, muss er „hinnehmen“, da es sich hierbei „um eine wahre Tatsachenbehauptung“ handelt, denn der „durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,87 Promille“.

 

Prost und Glückwunsch zu diesem erfolgreichen Urteil!