AfD und „Combat18“
Skandalurteile verschärfen akute faschistische Gefahr
Zwei aktuelle Gerichtsurteile verschärfen die akut faschistische Gefahr und treiben die Rechtsentwicklung der Bundesregierung voran: Offene Faschisten, die das vom Bundesinnenministerium verbotene faschistische Terrornetzwerk „Combat 18“ illegal weitergeführt hatten, wurden lediglich zu harmlosen Geldstrafen verurteilt. Und gestern urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass die faschistische AfD vom Verfassungsschutz vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und behandelt werden darf.
Abgesehen davon, dass der Begriff "rechtsextremistisch" das Bild und die Einstufung der AfD sehr verhamlost, behauptet das Gericht, dass Beweise bzw. Belege dafür fehlen würden. Es läge zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, jedoch werde sie dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".
Das Gericht mit Blindheit geschlagen?!
Der – per Gerichtsurteil auch so zu nennende - Faschist Björn Höcke ist mehrfach wegen Verwendung von SA-Losungen angeklagt und verurteilt worden. Der ehemalige Vorsitzende der AfD, Bernd Lucke, bestätigte Medienberichte über eine Mitgliedschaft des aktuellen Spitzenkandidaten der AfD zur Landtagswahl in Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier, in der faschistischen Schlägertruppe „German Defence League“. Diese steht auch der Hooligan-Szene nahe. Als würde das nicht schon ausreichen, um die faschistische Gesinnung bzw. rassistisch-faschistische Ideologie führender Träger der AfD zu untermauern, kommen aufgedeckte regelmäßige Treffen, Kontakte mit offenen Faschisten oder ihrer Einladung zu AfD-Events, wie dem österreichischen Vorsitzenden der „Identitären Bewegung“, Martin Sellner noch dazu. Auch die Teilnahme von AfD-Mitgliedern, oft auch in Führungspositionen, an faschistischen Geheimtreffen, in denen offen millionenfache Vertreibung und Deportationsfantasie propagiert wurden, ist bekannt.
Soviel zu einem Gesamtbild, das dem Kölner Gericht fehlt. Das sind doch wohl Beweise genug, dass sich die AfD nicht mehr nur als Wegbereiter des Faschismus betätigt. Sondern, dass sie mittlerweile, ausgehend von ihren führenden Vertretern, auch faschistisch sind. Diese Entwicklung ging in den letzten Jahren rasant voran und dürfte auch für das Gericht nichts Neues sein. Nur weil sie in der Regel nicht offen aggressiv faschistisch auftritt, ändert das nicht ihren mittlerweile faschistischen Charakter.
Bereits im Januar 2024 ging die Vorsitzende der MLPD, Gabi Fechtner, in einem Rote Fahne – Interview "Entscheidungen für die Zukunft herausgefordert" auf die besondere Demagogie der AfD und ihren modernen Faschismus ein: „Die AfD ist arbeiterfeindlich und eine Partei der reaktionärsten Teile des Monopolkapitals und der nichtmonopolistischen Bourgeoisie. Weltanschaulich trägt sie die zersetzenden Varianten der bürgerlichen Ideologie in die Arbeiterbewegung und in die Massen: extremen Egoismus, Sozialchauvinismus, Menschenverachtung, Rassismus, Antikommunismus und ätzende Konkurrenz. … Wir werden dem eine klare Absage erteilen. Ein Verbot erledigt nicht den notwendigen massenhaften Kampf um die Denkweise. Aber nach dem Potsdamer Abkommen kann und muss jede faschistische Partei, Organisation und ihre Propaganda verboten werden …“
AfD nicht gefährlich genug - aber revolutionäre Kräfte zu "Gefährdern" erklären
Das Gericht und verschiedene bürgerliche Politiker legen zudem als Maßstab an, ob gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen wird. Also nicht, ob es sich bei der AfD um eine faschistische Kraft handelt, wird geprüft, sondern ob sie sich auch an die Leitplanken des krisengeschüttelten Kapitalismus hält. Damit werden aber auch gleich alle Kritiker des Kapitalismus, fortschrittliche und revolutionäre Kräfte, die eine Perspektive jenseits der kapitalistischen Profitwirtschaft suchen und danach streben, nicht nur verdächtigt, sondern kriminalisiert. Ein durch und durch antikommunistischer Maßstab, der hier als Prinzip verankert werden soll.
Es ist nicht zufällig auch das gleiche Gericht, welches im November letzten Jahres ein willkürliches Vorgehen des Geheimdienstes zur Kriminalisierung der MLPD rechtfertigte (siehe dazu auch hier), weil die MLPD eine andere Gesellschaftsordnung anstrebt oder demokratische Rechte für Organisationen wie die PKK oder Grup Yorum fordert – was keineswegs Übereinstimmung mit ihnen bedeutet. Während die AfD diesem Gericht also nicht gefährlich genug ist, werden die MLPD und ihre führenden Repräsentanten mit ihrem kommunistischen Freiheitsideal zu "Gefährdern" erklärt!
Gerade weil nicht die neue Art eines modernen Faschismus als Maßstab angelegt, der Antikommunismus als Leitlinie verankert und das Potsdamer Abkommen nicht konsequent zugrunde gelegt wird, scheiterte jetzt vorerst die Höhereinstufung als „gesichert rechtsextrem“. Das aber ist von den bisherigen und der jetzigen Bundesregierung auch nicht vorgesehen. Der Verfassungsschutz hatte bereits recht schnell eine sogenannte Stillhalte-Zusage abgegeben, bis zu einer Gerichtsentscheidung die AfD nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu bezeichnen.
Der ultrareaktionäre Scharfmacher, CSU-Innenminister Dobrindt, erklärt jetzt: „Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen“. Durch sein „Wegregieren“ ist die akute faschistische Gefahr in ihrer aktuellen Qualität doch überhaupt erst richtig entstanden. Der AfD wurde seit Jahren der Boden bereitet mit einer Rechtsentwicklung der Regierung, einer reaktionären Wende im Interesse der Monopole, einer faschistoiden abschottenden Flüchtlingspolitik, einer geschürten hetzenden und spaltenden Stimmung in der Gesellschaft, der Weltkriegsvorbereitung und dem Einfordern der Kriegstüchtigkeit, usw. Die angebliche „Brandmauer“ der CDU ist doch vielerorts nur mehr ein Trümmerhaufen. Stattdessen wird von ihm eine neue Linksextremismus-Kampagne vom Zaun gebrochen. In diesem Zusammenhang: Es war überhaupt kein Problem, die sozialistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) am 17. August 1956 blitzartig über Nacht zu verbieten – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Suraj Mailitafi, Sprecher vom Aktionsbündnis widersetzen erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung: “Der Gerichtsentscheid ändert nichts daran, dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist. Selbst die Richter*innen sagen das, können es nur nicht belegen. Hier sieht man die Lücken in unserem Rechtssystem, die von diesen Faschisten genutzt werden. Die Zurückstufung ist lächerlich und zeigt: Der Staat wird uns nicht schützen.“
Genauso denkt darüber die immer weiter anwachsende breite antifaschistische Massenbewegung, mit der allein in Deutschland 2024/205 sieben Millionen Menschen gegen die faschistische Gefahr auf die Straße gegangen sind. Auch international ist dies eine wichtige neue Entwicklung, wie bei dem antifaschistisch organisierten Massenwiderstand in den USA gegen das Vorgehen der faschistischen ICE-Behörde. In den letzten Tagen wurden Auftritte des Faschisten Björn Höcke in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern mit Massenprotesten massiv erschwert. Das waren wirklich schwere Tage für Höcke in NRW und anderswo und werden es auch weiterhin sein. Richtig so, das gilt es auszubauen und zu festigen! Und diese Skandalurteile jetzt mit ins Visier nehmen und ihre Rücknahme fordern.
Verbot aller faschistischen Organisationen einschließlich der AfD nach dem Potsdamer Abkommen!
Bilden wir eine erfolgreiche, starke antifaschistische Einheitsfront auf Grundlage des gemeinsamen Kampfes!
Gib Antikommunismus, Faschismus, Rassismus, Antisemitismus und Zionismus keine Chance!