Gebäudemodernisierungsgesetz

Gebäudemodernisierungsgesetz

Ein unzureichendes Gesetz soll durch ein noch Schlechteres ersetzt werden

Was im Heizungskeller steht, soll künftig „wieder zur Privatsache (werden), die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen“, so verkaufte Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) am Dienstagabend in Berlin den nächsten Schlag gegen den Umweltschutz. Ein neues Gesetz soll dem bisher unzureichenden Gebäudeenergiegesetz folgen - damit wird ein energie- und umweltpolitisches Rollback in dieser Frage vollzogen.

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Ein unzureichendes Gesetz soll durch ein noch Schlechteres ersetzt werden
Bei der Frage, wie wir in der Zukunft heizen sollen, hat die Regierung eine klare Vorstellung: So, wie in der Vergangenheit! (Bild: Thomas Vitali; Lizenz: Pexels)

Das bestätigte auch der SPD-Fraktionschef, Matthias Miersch: „Ja, das alte Heizungsgesetz wird abgeschafft.“ Stattdessen erwartet uns ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit wird das, was am Heizungsgesetz noch halbwegs fortschrittlich war, herausgenommen oder bis auf unbestimmte Zeit vertagt.

 

Die 65-Prozent-Vorgabe, laut der nur noch Heizungen verbaut werden dürften, die zu diesen knappen zwei Dritteln erneuerbarer Energie nutzen, soll Geschichte werden. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verspricht „Technologieoffenheit“. Dahinter verbirgt sich natürlich nichts anderes, als dass veraltete und ökologisch unvertretbare Lösungen nicht nur weiter betrieben, sondern auch neu installiert werden dürfen.

 

„Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen“, so das gemeinsame Eckpunktepapier der Fraktionen von Union und SPD: „Den weiteren Anstieg bis 2040 legt das Gesetz in drei Schritten fest.“ Heißt, dass der Übergang zur Nutzung umweltverträglicherer Energieformen zur Heizung nicht nur später kommt, sondern was ursprünglich kommen sollte, beginnt jetzt drei Jahre später und soll sich dann über einen Zeitraum von weiteren 15 Jahren ziehen.

Statt die Umstellung von fossilen Brennstoffen sollen Mieter nun deren Verlängerung zahlen

Mit dem alten Gesetz wurden die Kosten für eine - noch nicht mal konsequente und zielstrebige - Umstellung der Heizenergie weitgehend auf die Mieter durchgereicht und abgewälzt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz löst dieses Problem nun also "elegant", indem diese Umstellung quasi ausgesetzt wird. Stattdessen werden die Mieter nun für die Öl- und Gasheizungen indirekt zur Kasse gebeten, die mancher Vermieter jetzt noch schnell in dem bis 2029 geschaffenen Zeitraum einbauen wird. "Gloria victoria".

 

Derweil hat die EU allerdings die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) beschlossen. Danach müssten ab 2028 erst öffentliche Neubauten strengere Vorgaben erfüllen. Ab 2030 gilt das für alle Neubauten in der EU. Die Wärmeversorgung müsse dann „vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen“. Das neue Gesetz der Bundesregierung würde dieser Richtlinie faktisch entgegenwirken.

Umstellung auf Kosten der Energiemonopole!

Richtig wäre alleine, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien auf Kosten der Energiemonopole umgesetzt werden muss. Sie haben schließlich auch ganz unmittelbar und unbescheiden gleich mehrere Vermögen damit gemacht und mit ihren Gewinnen daraus unsere Atmosphäre verpestet. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass sie dafür nicht auch die Rechnung erhalten. Für die Zukunft brauchen wir zudem eine dezentrale Energieversorgung mit möglichst viel Autarkie vor Ort und kurzen Transferstrecken.