Bamberg
Agent Provocateur darf weiter als solcher bezeichnet werden!
Am Mittwoch, den 21. Januar fand am Landgericht Bamberg ein Zivilprozess zwischen dem Agent Provocateur Dustin Opitz und der MLPD statt.
Opitz hatte im Mai 2024 bei einer Kundgebung der Internationalistischen Liste/MLPD zur Europawahl in Erfurt mehrere Teilnehmer in Gespräche zum Völkermord in Gaza verwickelt und sie anschließend für ihre Aussagen angezeigt. (Mehr dazu hier.)
Die Rote-Fahne Redaktion machte dieses Vorgehen über Rote-Fahne News öffentlich, um die fortschrittliche Bewegung vor diesem Mann zu warnen. Er verklagte die MLPD daraufhin auf Löschung seines Fotos, Unterlassung seiner Bezeichnung als Spitzel und Agent Provocateur und zusätzlich auf 5.000 Euro Schmerzensgeld. Sogar die Tatsache, dass er angetrunken war, sollte aus dem Rote Fahne News-Bericht gelöscht werden, obwohl sie durch einen polizeilichen Alkoholtest nachgewiesen ist. (Mehr dazu hier.) Dustin Opitz ist zum Prozess nicht erschienen, sondern hat nur seinen Anwalt vorgeschickt. Zunächst wurde festgestellt, dass es keine gütliche Einigung gibt. Dann eröffnete die Richterin das Verfahren. Für die MLPD nahmen Anwalt Manfred Hörner und Tassilo Timm aus Erfurt Stellung, letzterer hatte ebenfalls eine Anzeige von Opitz erhalten.
Sie haben zunächst nochmal den Sachverhalt dargelegt, dass Opitz die Kundgebung erheblich gestört hat und dass sein Verhalten das klassische Profil eines Agent Provocateur aufwies.
Dass die Polizei die Anzeigen überhaupt aufnahm, war ein Skandal. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ist ein per Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gesuchter Kriegsverbrecher. Es hätte stattdessen gegen Opitz ermittelt werden müssen, weil dieser den Völkermord in Gaza leugnet.
Die Vertreter der MLPD führten aus, dass die Depression, die Opitz angeblich durch die Veröffentlichung seines Fotos hatte, wahrscheinlich eher von seinem schlechten Gewissen herrührt oder gar von seiner Karriere bei der Bundeswehr. Ein Viertel aller Bundeswehrsoldaten erleidet im Laufe ihres Dienstes psychische Erkrankungen wie Depression oder Alkoholsucht. Der Gegenanwalt schwieg zu den Argumenten. Das Urteil lautete: Die Klage von Opitz wurde vollständig abgewiesen!