Wologda/Russland

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Staatsanwaltschaft verbietet Zwangseinführung der russischen „Super-App“ MAX

In Wologda hat die Staatsanwaltschaft Schulen untersagt, Schüler und ihre Eltern zum Einsatz des Messengers MAX für die Kommunikation mit Lehrern zu zwingen. Das teilte der Elternrat der Region Wologda.

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Staatsanwaltschaft verbietet Zwangseinführung der russischen „Super-App“ MAX
MAX wird als moderne Alternative zu bestehenden Messengern beworben, aber sehr viele Russinnen und Russen nutzen MAX nicht freiwillig. (Screenshot. max.ru / Logo: Public Domain)

MAX ist aber nicht nur ein Messenger, sondern der (ziemlich unzureichende) Versuch der russischen Regierung, eine Super-App nach dem Vorbild der chinesischen App „WeChat“ einzuführen. Die App wurde in kürzester Zeit und gegen die Sicherheitsbedenken auch russischer Sicherheitsexperten im letzten Jahr auf den Markt gebracht. Seit September muss sie auf jedem Smartphone vorinstalliert sein, das in der Russischen Föderation verkauft wird. Max soll zuallererst eine Art digitaler Personalausweis fungieren.

 

Mit MAX will die Putin-Regierung sowohl den Einfluss ausländischer Tech-Monopole begrenzen, als auch die Kommunikation unter den Massen international behindern und gleichzeitig die massenhafte Ausspähung der russischen Bevölkerung durch eine zentrale Sammlung aller wichtigen Daten und Kommunikationswege ermöglichen. Langfristig ist MAX auch ein Teil der russischen Bemühungen, das russische Netz von dem Internet im Notfall vollständig abkoppeln zu können.

Immer offenerer Protest

Dagegen regt sich in Russland unter den Massen von Anfang an Widerstand. Zwar betont die russische Regierung, dass die Nutzung des Messengers freiwillig sei, macht sie aber für immer mehr Amtsgänge zur Voraussetzung. In vorauseilendem Gehorsam wird von verschiedensten Seiten Druck auf die Menschen aufgebaut.

 

Eine Überprüfung durch die Eltern in Wolgograd ergab daher, dass in acht Schulen der Stadt die gesamte Kommunikation mit Kindern und ihren Familien zwingend über MAX erfolgte. Daraufhin richteten Eltern Sammelbeschwerden an die Aufsichtsbehörde und wiesen auf den zwangsweisen Charakter Einführung von MAX an den Schulen hin.

 

Mit ihren Beschwerden hatten die Eltern Erfolg: Die Staatsanwaltschaft nahm sich der Sache an und kam zu dem Schluss, dass die Nutzung des Messengers ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen darf. Den Leitungen der Bildungseinrichtungen wurde empfohlen, die festgestellten Verstöße unverzüglich zu beseitigen und für Lehrer, Schüler und ihre Eltern eine freie Wahl der Kommunikationsmittel zu gewährleisten. Darüber hinaus erließ die Staatsanwaltschaft dem Leiter des Bildungsministeriums der Region Wologda gegenüber eine offizielle Anordnung, in der sie auf die Unzulässigkeit der obligatorischen Übertragung von Kindern und ihrer Familien auf die Nutzung von MAX hinwies.