Schlappe für die AfD

Schlappe für die AfD

Klage vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Die Bundestagsabgeordneten der AfD wollten selbst räumlich bevorzugt behandelt werden. Sie beanspruchten im Bundestag den zweitgrößten "Otto-Wels-Saal". Das sah der Ältestenrat des Deutschen Bundestags anders und entschied sich für einen anderen Saal, der für die AfD-Fraktion ausreichend war. Dagegen klagte diese Partei vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG). Ihre Klage wurde vor kurzem abgewiesen. In der Begründung des BVG hieß es: Der verfassungsrechtliche Status umfasse nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssaal. Der Saal, welcher der AfD zugeteilt wurde, sei für die Fraktionsgröße geeignet. Das Recht auf Gleichbehandlung werde nicht verletzt. Der AfD gehört überhaupt kein Sitzungssaal im Bundestag – ebensowenig wie Abgeordnetenmandate. Das Einzige, was der AfD zusteht, ist ein Parteiverbot nach dem gültigen Potsdamer Abkommen als Nachfolgeorganisation der faschistischen NSDAP!