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Halemba-Prozess: Geldstrafe für AfD-Faschisten – Kritik an Ermittlungen bleibt

Das Urteil gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (24 Jahre) ist kein Beweis für konsequentes Vorgehen gegen die extreme Rechte, sondern vor allem ein weiteres Beispiel für die Widersprüche staatlichen Handelns.

Korrespondenz
Halemba-Prozess: Geldstrafe für AfD-Faschisten – Kritik an Ermittlungen bleibt
(grafik: Jugendverband REBELL)

Zwar wurde der Faschist wegen Geldwäsche und gemeinschaftlicher Nötigung zu einer empfindlichen Geldstrafe (160 Tagessätze à 190 Euro) verurteilt – doch bei den politisch brisantesten Vorwürfen bleibt vor allem Ernüchterung zurück.

 

Halemba nutzte den Gerichtssaal erkennbar als Bühne: Er unterbrach die Richterin, kommentierte fortlaufend die Urteilsbegründung und musste mehrfach scharf ermahnt werden – bis hin zur unmissverständlichen Aufforderung, den Mund zu halten. Die Richterin attestierte ihm mangelnde Impulskontrolle, Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht und ein Verhalten, das weniger auf Aufklärung als auf mediale Selbstinszenierung zielte. 


Besonders problematisch sind jedoch die Freisprüche bei den Anklagepunkten Volksverhetzung und versuchte Nötigung. Nicht, weil Halemba entlastet worden wäre – sondern weil zentrale Vorwürfe offenbar nie konsequent aufgeklärt wurden. Keine belastbaren Zeugenaussagen, offene Fragen, Ermittlungsansätze, die im Sande verliefen. Selbst das Gericht sprach von Ermittlungslücken und davon, dass sich auch die Justiz mit dem Verfahren schwergetan habe.


Dass dieses Urteil nun nicht rechtskräftig ist, unterstreicht die Brisanz des Falls: Sowohl Halemba als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Während Halemba auf vollständigen Freispruch setzt, hält die Staatsanwaltschaft das Urteil für unzureichend und strebt unter anderem eine Verurteilung wegen Volksverhetzung und eine höhere Strafe an. Der Prozess geht damit vor dem Landgericht in die nächste Runde.


Dass ausgerechnet bei einem Politiker mit offen faschistischer Gesinnung – inklusive enger Verbindungen zu völkischen Burschenschaften, offener Sympathie für die "Identitäre Bewegung", sowie zu offen faschistischen Symbolen, Inhalten und Ideologie – selbst schwerwiegende Vorwürfe nur halb aufgeklärt werden, ist kein Einzelfall. Es verweist auf ein strukturelles Problem: Die extreme Rechte trifft in Deutschland noch immer auf institutionelle Nachsicht, zögerliche Ermittlungen und politische Blindstellen.

 

Der Fall Halemba zeigt einmal mehr: Antifaschismus bleibt notwendig – auf der Straße, in den Medien und im kritischen Blick auf staatliches Handeln. Wer glaubt, Faschisten ließen sich allein durch Gerichte stoppen, verkennt die Realität. Der Kampf gegen Faschismus ist und bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe.