AZADÎ e. V.

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OLG München verurteilt kurdische Aktivistin

Der Rechtshilfefonds AZADÎ e. V. teilt mit:

Pressemitteilung

Das Oberlandesgericht München hat am Dienstag, den 27. Januar, eine kurdische Aktivistin wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, der Haftbefehl aufgehoben und die Verurteilte aus der Untersuchungshaft entlassen.

 

Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) sah es als erwiesen an, dass die 64-Jährige als Mitglied der PKK im Zeitraum von 2020 bis zu ihrer Festnahme Anfang Februar 2025 als sog. Frontarbeiterin der Organisation für das Gebiet Nürnberg verantwortlich gewesen war. Darum verurteilte er sie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB und folgte darin der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München.


Mit dem ausgeurteilten Strafmaß blieb der Senat nur knapp hinter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft von einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe zurück, setzte die Vollstreckung allerdings entgegen der Forderung der Anklagevertretung zur Bewährung aus.


In seiner mündlichen Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter auf sein persönliches Störgefühl bei der Verurteilung der Kurdin ein. Zum einen würden seit Jahren kurdische Aktivist:innen als „Terroristen“ verfolgt, während der Senat sonst gegen Mitglieder des Islamischen Staats und ähnlicher Gruppen verhandle und dabei ganz andere Taten verhandelt würden. Zum anderen sei die Motivation kurdischer Angeklagter durchaus nachvollziehbar.

 

Die kurdische Aktivistin war am 4. Februar 2025 in ihrer Wohnung in Nürnberg festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden, zunächst in München, dann in Würzburg und zuletzt in Aichach.


Mit ihrer heutigen Entlassung aus der Untersuchungshaft verbleiben noch sechs Kurden aufgrund des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der PKK in deutscher Straf- oder Untersuchungshaft. Ein weiterer Kurde befindet sich infolge eines Urteils des OLG Hamburg in zypriotischer Strafhaft. Seit die PKK ab 2010 als „terroristische“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB verfolgt wird, hat AZADÎ knapp 90 Kurd:innen in deutschen Gefängnissen unterstützt.