ThyssenKrupp

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Das kann so nicht durchgehen!

Der folgende Artikel der Redaktion Mülheim ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitung von Kollegen für Kollegen im Stahlbereich, „Stahlkocher“, erschienen.

Aus der Kollegenzeitung „Stahlkocher“
Als Zuhörer beim Arbeitsgericht Duisburg bekam ich Anschauungsunterricht, mit welcher Menschenverachtung der Vorstand mit kranken Arbeitern umgeht.
Ein seit 37 Jahren beschäftigter Kollege kann seine bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, nach betriebsärztlichem Einsatzprofil aber noch vollschichtig leichte Arbeit machen – zum Beispiel an der Pforte, in der WSL (Werkstatt Service Leistungen, Anm. d. RF-Red.) usw. Das wird ihm von der Personalabteilung verweigert, und als er über seinen Anwalt eine geeignete Beschäftigung verlangt, bekommt er die Kündigung.
Mit seinen Einschränkungen könne er nirgendwo auf der Hütte mehr arbeiten, so der tkSE-Anwalt. Zwangshaltungen, Hitze- und Lärmbelastung, Erschütterungen und Temperaturschwankungen seien da überall „zwingend erforderlich“. Die WSL sei nur zur temporären Erprobung da und Schonarbeitsplätze gäbe es nicht. Im Klartext: Wer sich auf der Hütte die Gesundheit ruiniert und nicht mehr voll einsetzbar ist, kommt auf den Müll.
Dreist lässt sich ThyssenKrupp auf seiner Webseite auch noch als behindertenfreundlich feiern. „Wir leben Inklusion“, heißt es da, „alle Menschen sind gleichermaßen willkommen“. Leistungsgeminderte Kollegen „finden in der Werkstatt ihren Platz und leisten weiterhin einen wertvollen Beitrag“.
Sollen so Kollegen schon einmal einzeln abgeschoben werden, damit die Lüge „Keiner wird entlassen“ nicht zu schnell aufliegt? „Alle für einen, einer für alle“ – dieses Arbeiterprinzip muss für alle gelten!