Opfer faschistischer deutscher Militärjustiz

Opfer faschistischer deutscher Militärjustiz

Unvergessen – Franz Wiesner

Franz Wiesner, geboren am 18. Mai 1902 in Kamenitz/Böhmen, wurde am 13. Februar 1945 von den deutschen faschistischen Machthabern in Berlin hingerichtet.

Von Raimon Brete, Chemnitz

Als 17-Jähriger beteiligte er sich, gerade die Schlosserlehre abgeschlossen, an der Abwehraktion der Chemnitzer Arbeiterschaft gegen die einmarschierte Reichswehr am „Blutsonntag“, am 8. August 1919, und wurde wegen „schweren Landfriedensbruches“ zu neun Monaten Haft verurteilt. Seine spätere Betätigung in der Sozialistischen Arbeiterjugend, im Arbeitersportverein „Jahn“ in Chemnitz-Altchemnitz, seine Mitgliedschaft in der KPD 1930 und Maßregelungen durch Beschäftigungslosigkeit blieben nicht folgenlos: Franz Wiener, wurde 1937 als „lästiger Ausländer" ausgewiesen.


1940 erhielt er die deutsche Staatsangehörigkeit zurück und wurde dadurch wieder "wehrtüchtig". Dank seiner guten Sprachkenntnisse nahm er jede sich bietende Gelegenheit wahr, mit sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsverschleppten in Verbindung zu kommen, um ihr Los zu erleichtern.


Franz Wiesner erhielt 1942 den Einberufungsbefehl zum Kriegsdienst. Das rettete ihn vor einer Gefängnisstrafe, denn die Gestapo hatte ihn wegen "Verdachts kommunistischer Betätigung" inhaftiert und er war von einem Chemnitzer Sondergericht zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Franz Wiesner wurde im seit 1941 besetzten estnischen Reval (der heutigen estnischen Hauptstadt Tallinn, Anm. d. Red.) eingesetzt. "Feindpropaganda" unter Wehrmachtsangehörigen über die Niederlage der faschistischen Armeen bei Stalingrad, das Abhören von "Feindsendern" sowie verbotener Umgang mit sowjetischen Kriegsgefangenen führten 1943 zu einer erneuten Inhaftierung, dieses Mal während eines "Fronturlaubs". Er wurde nach Berlin-Tegel überführt und in der Militärstrafsache zusammen mit Albert Dlugosch und Alois Wiktortin wegen "Wehrkraftzersetzung" verurteilt.


In der Urteilsbegründung am 7. November 1944 in Berlin-Tegel hieß es u. a., er habe "...vorsätzlich mit Kriegsgefangenen in einer Weise Umgang gepflegt, die das gesunde Volksempfinden gröblichst verletzte." Am 13. Februar 1945 wurde das Urteil vollstreckt, wenige Wochen vor der Befreiung Berlins vom Faschismus durch die Sowjetarmee.


Ehrungen: Franz-Wiesner-Straße in Chemnitz(Ebersdorf).

 

Erst 1998 wurde die rechtliche Rehabilitierung der Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer erreicht, im Jahr 2002 die pauschale Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure. Der Deutsche Bundestag hat am 8. September 2009 auch die wegen „Kriegsverrat“ verurteilten Opfer der NS-Wehrmachtjustiz pauschal rehabilitiert.