Grundschulkinder

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Recht auf Ganztagsbetreuung – ein löchriger Flickenteppich!

Während der CDU-Wirtschaftsflügel von „Lifestyle-Teilzeit“ schwadroniert, ist ein Großteil der berufstätigen Mütter gezwungen, in Teilzeit zu arbeiten, wegen mangelnder oder unzuverlässiger Kinderbetreuung – erst in der Kita, dann in der Grundschule.

Von bl
Recht auf Ganztagsbetreuung – ein löchriger Flickenteppich!
(foto: gemeinfrei)

Denn Ganztagsschulen sind in Deutschland eine Seltenheit. Da scheint das Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ein Lichtblick zu sein. Es wurde 2021 durch den Bundestag verankert und soll ab dem Schuljahr 2026 / 2027 schrittweise umgesetzt werden – erst für die Kinder der 1. Klasse, bis 2030 für die Kinder aller vier Grundschulklassen.


Sie sollen dann Anspruch auf eine achtstündige Betreuung an fünf Tagen in der Woche und in den Ferien haben – einschließlich der Zeit für den Unterricht. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Bundesländer, in erster Linie aber die Kommunen.

Die Bundesregierung sieht sich auf einem guten Weg, aber wie sieht die Wirklichkeit aus?

Der vom Bundeskabinett im Dezember 2025 verabschiedete Ausbaubericht zeigt, dass zur Verwirklichung des Rechtsanspruchs für die 1. Klasse 2026 / 2027 30.000 Plätze bei gleichbleibender Nachfrage und bis 65.000 Plätze bei steigender Nachfrage fehlen. Kommen die Klassen zwei bis vier hinzu, könnten zum Schuljahr 2029 / 30 bis zu 339.000 Plätze fehlen. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen geht von 150.000 zusätzlich benötigten Plätzen allein in NRW aus. Er rechnet damit, dass in den großen Städten fast alle Eltern das Recht auf Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen und nicht wie bisher 67 Prozent.


Ende 2025 befragte das Meinungsforschungsinstitut FORSA im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) 1312 Schulleitungen. Nach dem am 23. Januar veröffentlichten Ergebnis sehen sich ein Viertel der Grundschulen bundesweit nicht in der Lage, den Rechtsanspruch auch tatsächlich umzusetzen – in NRW sind es sogar ein Drittel.


Es fehle an Räumlichkeiten (74 Prozent), Personal (67 Prozent) und Geld (50 Prozent). Ein Drittel gibt bürokratische Hindernisse und unklare Regelungen als Grund an.¹ ²

 

Kein Wunder, dass unter den Eltern älterer Grundschulkinder „eine große Angst herrscht, bestehende Plätze zu verlieren“, so die Vorsitzende der Landeselternkonferenz in NRW. Weder der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW noch das Schulministerium schließen dies aus. Denn der Rechtsanspruch gälte ja ab dem Sommer erst mal nur für die Erstklässler. Sollten die Anmeldezahlen die Kapazitäten übersteigen, hätten sie rechtlich Vorrang. (https://correctiv.org/aktuelles/bildung/2026/01/08/aufbewahrung-statt-bildung-wo-es-beim-recht-auf-ganztag-noch-hakt/)


Der Bund fördert zwar den Ausbau von Schulen mit insgesamt 3,4 Mrd. Euro bis 2029. Für NRW stehen bei 15.000 Grundschulen 892 Millionen Euro aus Mitteln von Bund, Land und Kommunen bereit, also knapp 60.000 Euro pro Schule. Das ist schnell aufgebraucht, allein für den Ausbau von Mensa, Küche und Nachmittagsräumen. Und auf den Betriebs- und Personalkosten bleiben die eh schon klammen Kommunen weitgehend sitzen. In NRW klagen inzwischen mehrere Städte gegen die Landesregierung und fordern eine andere Finanzverteilung nach dem Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt". ³

Hehre Ansprüche - hohle Sprüche

Während für Aufrüstung und Kriegsfähigkeit des deutschen Imperialismus keine Ausgabe zu groß ist, zeigt das Geschacher um die Finanzierung, wie wenig die Zukunft der Kinder diesem System wert ist. „Im Mittelpunkt des Ausbaus der Ganztagsbetreuung stehen die Kinder. (…) Ganztag ist Lern- und Lebensort. Kinder können im Ganztag gezielt gefördert werden.“ ⁴ Diese hehren Ansprüche, die das Bundesministerium für Jugend, Familien und Bildung formuliert, bleiben so bei allen Anstrengungen der einzelnen Schulen hohle Sprüche.


Nur in den wenigsten Fällen gibt es pädagogisch durchdachte, verbindliche Ganztagsschulen, bei denen Unterrichts-, Bewegungs-, Übungs- und Ruhephase, individuelle Förderung, und praktische Projekte über den Tag verteilt den Schulalltag prägen. In denen in Teams aus Lehr- und Fachkräften gearbeitet wird.


Bei allen anderen Formen der Verwirklichung läuft der Unterricht wie bisher konzentriert am Vormittag. Das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung müssen die Eltern dann dazu „buchen“. Dafür werden Essensgeld und meist auch Elternbeiträge verlangt. Die Nachmittagsbetreuung läuft entweder in den Räumen und auf dem Gelände der Schule (Offene Ganztagsschule – OGS) oder in einem kooperierenden Hort außerhalb der Schule. Sie wird in den meisten Fällen von externen Trägern der Jugendhilfe übernommen.

 

So betreibt die AWO Ruhr-Mitte die Betreuung an 15 Grundschulen in Bochum und zehn in Herne.⁵ Für diese sieht das Gesetz weder Personalschlüssel noch Qualitätsstandards vor. Mit dieser Lösung sparen sich Länder und Kommunen, genügend qualifiziertes und nach Tarif bezahltes Personal einzustellen. Sie zahlen einen Pauschalbetrag pro Kind an die Träger. Das geht auf Kosten der Kinder und der Beschäftigten.

 

„So, wie das jetzt geplant ist, ist das ein Abstieg und Quantität statt Qualität. Das ist gute Aufbewahrung. Bildung würde ich das nicht nennen“, sagt Andrea Redding, Geschäftsführerin des Sozialverbands In Via, der in Köln für 24 Grundschulen Träger des Offenen Ganztags ist.


Und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) prangert die Arbeitsbedingungen an: „Viele Kolleg*innen im außerschulischen Ganztag arbeiten unter prekären Bedingungen. Bei den sozialpädagogischen Fachkräften sind geringfügige Beschäftigung und der Zwang einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit keine Seltenheit. Dies führt dazu, dass insbesondere Frauen, die mit Abstand größte Gruppe im Ganztag an Grundschulen, akut von Altersarmut bedroht sind und das Arbeitsfeld für zukünftige Kolleg*innen kaum attraktiv ist.“⁷


Sie fordert für existenzsichernde Arbeitsverhältnisse eine Bezahlung nach Beamtenbesoldung und nach Tarifverträgen von Ländern bzw. Bund und Kommunen für alle Beschäftigten, eine gute Personalausstattung mit Vertretungsreserven und eine bedarfsgerechte Fachkraft-Kind-Relation in allen Bereichen des Ganztags.


Wenn wir eine tatsächlich gute Ganztagsschule wollen, die diesen Namen verdient und nicht nur Minimalanforderungen genügt, müssen wir uns organisieren und dafür kämpfen: Eltern, Kinder und Beschäftigte gemeinsam und darüber hinaus für eine Gesellschaft, in der unsere Bedürfnisse und die Zukunft unserer Kinder im Mittelpunkt stehen!