Bundeskanzler Merz

Bundeskanzler Merz

Arbeitszeitgesetz kann weg

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte beim Neujahrsempfang der Wirtschaft am Mittwoch in Halle (Saale) auf die Frage, welches Gesetz er streichen würde, geantwortet: „Ich würde wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen.“¹

Von wb

Nur eine spontane Äußerung unter Freunden? Sicherlich auch, wofür seine Anfügung spricht: „Im Übrigen, hier im Saal wird wahrscheinlich kaum jemand sitzen, der sich daran hält“. Gemeint ist hier die Einhaltung des Normalarbeitstages von acht Stunden. Die Missachtung von Gesetzen hat sich Merz wohl vom faschistischen US-Präsidenten Trump abgeguckt.


Mit der o. a. provozierenden Aussage will der Bundeskanzler aber vor allem der wachsenden Kritik der Monopolverbände nachkommen. Diese fordern die Umsetzung der Versprechungen der Merz/Klingbeil-Regierung „vom Herbst der Reformen“ ein. Sie erwarten hier: eine härtere Gangart zum Schleifen erkämpfter sozialer Rechte. Im Zentrum der Angriffe von Monopolpolitikern der CDU/CSU u. a. stehen der Achtstundentag, Feiertage, Karenztage im Krankheitsfall oder der Kündigungsschutz. Natürlich als „Bürokratieabbau“ und bessere Standortbedingungen für die Wirtschaft verkauft, von denen angeblich auch die Beschäftigten profitieren würden.

 

Der Kampf um die staatliche Begrenzung des Arbeitstages, erst auf zehn Stunden, dann auf einen Achtstundentag, stand von Beginn an im Zentrum der Geschichte der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Er war ein entscheidender Hebel zur Organisierung der Arbeiter und ihrer internationalen Vereinigung. Dieser Kampf richtete sich gegen die krankmachende Überschreitung der physischen Grenzen und damit gegen die Entwertung der Arbeitskraft im Zuge der kapitalistischen Ausbeutung.


Der Angriff von Merz auf das Arbeitszeitgesetz ist eine politische Kampfansage. Sie kann nur mit einer entsprechenden Antwort der Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung gekontert werden. Denn es handelt sich um eine prinzipielle Frage, die alle Beschäftigten betrifft. In diesem Zusammenhang sei an die selbständigen Streiks von rund 300.000 Beschäftigten 1996 erinnert. Sie haben ein bereits beschlossenes Gesetz der Kohl-Regierung zur Kürzung der Lohnfortzahlung für kranke Beschäftigte zu Fall gebracht.

 

Ver.di-Chef Frank Werneke erklärt für Ver.di: „Wir stehen klar zum Arbeitszeitgesetz, wie es jetzt ist. Daran lassen wir als Gewerkschaften nicht rütteln. … Das Arbeitszeitgesetz schützt in Deutschland viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Überlastung und Gesundheitsgefährdung durch überlange Arbeitstage.“²

 

Was soll anstelle des Arbeitszeitgesetzes treten? Merz schlägt vor, die Festlegung der Arbeitszeiten an die Tarifparteien zu delegieren. Aktuell sind aber nur die Hälfte der abhängig Beschäftigten durch Tarifverträge geschützt. All die anderen wären hilflos der Willkür der Unternehmer ausgesetzt.


Wie im Fußball heißt es auch hier: Angriff ist die beste Verteidigung. Und dieser Angriff sollte sich auch gegen die rechtsgerichtete Politik des Sozialabbaus, des umweltpolitischen Rollbacks und des Kriegskurses richten.