Mieten
Wohngeld-Antrag – selbst durchkämpfen!
„Wohngeld“ ist eine Sozialleistung für Menschen, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen.
Anspruchsberechtigt sind Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente, erwerbstätige Familien oder Einzelne mit niedrigen Einkommen, Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen.
Wer bereits andere Sozialleistungen erhält (Grundsicherung, Asylbewerbergesetz Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe), in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Kein Wohngeld erhält, wer zu viel Einkommen oder Vermögen hat. Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. .
Aktuell beziehen rund 1.200.000 Haushalte Wohngeld. Nach Schätzungen könnten Hunderttausende längst Wohngeld erhalten, haben es bisher aber nicht beantragt. Daher hier einige Hinweise:
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es „Wohngeld-Plus“ mit deutlichen Verbesserungen: erweiterte Anspruchsberechtigung, mehr Geld, Kosten für Heizung und für Klimaschutz werden einberechnet. Für Anträge ist die Wohngeldstelle der Kommune zuständig. Anträge können dort direkt oder über kommunale online-Formulare gestellt werden. Anträge über online-Formulare der meisten Länder sind auch möglich, dauern aber länger.
Die wichtigsten Unterlagen für den Antrag sind: Mietbescheinigung vom Vermieter (!), Mietvertrag, Einkommensnachweise (Verdienstbescheingung von Firma), Vermögensnachweise. Über einen „Wohngeldrechner“ bei der Kommune, dem Land oder auch dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) kann das Wohngeld vorab unverbindlich errechnet werden. Erst ab der Antragsstellung bekommt man frühestens Wohngeld.
Daher erster Rat: Sofort einen Antrag stellen. Der zweite Rat: Den Bescheid kritisch prüfen – vor allem bei Ablehnung. Denn es gibt einige benachteiligende Fallstricke: So werden Werbekostenpauschalen sowie jeweils 10 Prozent vom Bruttoeinkommen abgezogen, wenn man Steuern und/oder Renten- und Krankenversicherung zahlt. Deutliche Abzüge vom Brutto gibt es, wenn man mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ bei der Rentenversicherung nachweisen kann (muss nicht identisch mit Beitragszeiten sein!). (1)
Dritter Rat: Man darf sich auf keinen Fall abschrecken lassen von dem oft rauen und bürokratischen Tonfall in den amtlichen Schreiben. Da werden Antragssteller oft behandelt, als seien sie potentielle Betrüger.
Vierter Rat: Was fast nirgendwo steht: Wohngeldempfänger werden weitgehend wie Empfänger anderer Sozialleistungen behandelt: Auf Antrag (meist nur so!) erhalten sie a) den örtlichen Sozialpass mit deutlich verbilligten Eintritten sowie b) das Deutschlandticket um 10 € günstiger. Also Anträge stellen! Um uns selber müssen wir uns selber kümmern. Auch hier!