Zum Jahresbeginn

Zum Jahresbeginn

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen

Zum Jahresbeginn steigen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei hatte der Bundesrat noch am 19. Dezember ein irreführend als „Sparpaket“ bezeichnetes neues Gesetz gebilligt, durch das erklärtermaßen diese Beitragserhöhungen im Jahr 2026 verhindert werden sollten.

Von ba
Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen

1,8 Milliarden Euro sollten die Krankenkassen dadurch an Vergütungen für Kliniken durch Streichungen bei Ausgaben für Verwaltung und Forschung „sparen“.

 

Dieses „Sparpaket“ ist aber schon vor Inkrafttreten grandios gescheitert – zumindest was die Beiträge der Versicherten betrifft. Eine Reihe von Krankenkassen hatte bereits weit vor der geplanten Verabschiedung des "Sparpakets" ihre Zusatzbeiträge zum Teil drastisch erhöht! Zum Beispiel stieg der Zusatzbeitrag der Krankenkasse Viactiv von 3,27 Prozent auf satte 4,19 Prozent.

 

Am 23. Dezember wurden nun Briefe nahezu aller Krankenkassen über die Erhöhung der Zusatzbeiträge verschickt. Es gibt zwar jetzt ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Januar 2026. Ein Wechsel der Krankenkassen ist allerdings erst zum 1. April 2026 möglich. Man ist also die ersten drei Monate gezwungen, die Erhöhung zu zahlen, die die bisherige Krankenkasse festgelegt hat. Außerdem kommt man bei einem Wechsel meist vom Regen in die Traufe. Die Bundesregierung geht zwar 2026 von einem Durchschnitt der Zusatzbeiträge von 2,9 Prozent aus, jedoch liegen die meisten Krankenkassen schon jetzt deutlich darüber.

 

Statt die Beiträge zu deckeln, trifft das „Sparpaket“ die Beschäftigen in den Kliniken. Fast 70 Prozent der Verwaltungsausgaben der Krankenhäuser sind Personalausgaben. Dort zu sparen bedeutet entweder, Stellen zu streichen, oder Löhne bzw. Gehälter 2026 nicht an die Inflation anzupassen. Das Personal der Krankenhäuser ist außerdem bereits jetzt schon am Limit seiner Leistungsfähigkeit - sonstige Sparmaßnahmen bei der Verwaltung belasten sie dann auch noch zusätzlich.

 

Die „Sparwirkung“ des neuen Gesetzes gilt außerdem nur für 2026. Im darauffolgenden Jahr müsse die Ausgangsbasis für die Vergütungsregelungen für Krankenhäuser dann "wieder künstlich erhöht" werden, erklärte z.B. Hendrik Hoppenstedt (CDU), der für das Zustandekommen des Gesetzes maßgeblich mitverantwortlich ist. Mit der nächsten, dann deutlichen Erhöhung der Vergütungsregeln für Krankenhäuser 2027 ist auch die nächste saftige Erhöhung der Zusatzbeiträge schon vorprogrammiert.

 

Ein Großteil der sogenannten Finanzierungslücke der Krankenkassen entsteht durch „versicherungsfremde Leistungen“. Das sind u.a. die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehepartnerinnen und Ehepartnern, die indirekte Finanzierung von Krankenhausinvestitionen oder Beiträge für Bezieher von Grundsicherung. Denn den 58 Milliarden Euro dafür standen 2024 so genannte Bundeszuschüsse aus Steuermitteln von lediglich 14,5 Milliarden Euro an die Krankenkassen gegenüber. Die Höhe des Bundeszuschusses an die Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen reicht also bei weitem nicht aus, um deren tatsächliche Kosten zu decken.

 

Im Übrigen greift das Sparpaket nicht im geringsten die Pharmakonzerne an, die sich mit ihren weit überhöhten Medikamentenpreisen eine goldene Nase verdienen. Die Krankenkassen werden außerdem durch rasante Preissteigerungen der Medizintechnikbranche geplündert. Und auch die Krankenhauskonzerne sind nicht vor allem der Gesundheit verpflichtet, sondern der Profitmaximierung. Die Pharmaindustrie in Deutschland steigerte 2024 ihren Umsatz um 9,8 Prozent. Sieben Tage vor ihrem Abgang zeigte die Ampel-Regierung noch beispielhaft, wie die Diktatur der Monopole aussieht. Am 29. Oktober 2024 wurde das "Medizinforschungsgesetz" beschlossen. Es gibt der Pharmaindustrie künftig die Möglichkeit, geheime Preise mit den Krankenkassen auszuhandeln. Die AOK fürchtete 3,3 Mrd. Euro Mehrkosten im Jahr!

 

2026 müssen etwa 43 Prozent und in den Folgejahren voraussichtlich bis zu 46 Prozent des Bruttolohns für Sozialversicherungsbeiträge aufgebracht werden. Bisher funktioniert das Sozialversicherungssystem in Deutschland nach dem so genannten Umlageverfahren, mit dem Beschäftigte und Unternehmen jeweils Beiträge von etwa 20 Prozent der Höhe der Bruttolöhne in die Sozialkassen plus Zusatzbeiträge einzahlen. Mit dem „demografischen Wandel“ funktioniert aber trotz steigender Beiträge das Umlageverfahren immer weniger.

 

Eine wirkliche nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen ohne Erhöhung der Massensteuern und -beiträge könnte nur durch eine Abkehr von dem bisherigen Umlageverfahren erreicht werden. Sämtliche Beiträge für Sozialversicherungen sind in Wirklichkeit Lohnbestandteile. Daher fordert die MLPD, dass sie allein und zu 100 Prozent durch die Kapitalisten in Form einer 8-prozentigen umsatzbezogenen Sozialsteuer finanziert werden.