Pressemitteilung der MLPD Thüringen
Betroffene von vier faschistisch-terroristischen Anschlägen klagen Thüringer Polizei und Innenministerium an
Die MLPD Thüringen teilt mit (Auszüge):
Es war nur der Aufmerksamkeit der Betroffenen zu verdanken, dass sie während der Fahrt auftretende Anzeichen für eine Manipulation an den Rädern bemerkten. Alle Betroffenen erstatteten Anzeige und dokumentierten nicht nur den strafrechtlichen Charakter dieser Manipulation, sondern auch den offensichtlichen politischen Zusammenhang.
In keinem dieser Fälle wurde von den Kriminalinspektionen Gera und Saalfeld ein sofortiger Zeugenaufruf, verbunden mit einer Pressemitteilung, veröffentlicht. Das ist ansonsten auch bei geringfügigeren Anlässen ein Standard polizeilicher Ermittlungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit. Ein Zufall? Die Lokalredaktion der Ostthüringer Zeitung in Gera stellte schon kurz nach dem ersten Anschlag kritische Fragen zur Ermittlungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Der von der Kriminalinspektion Gera zuständige Beamte meinte: „Es können ja auch Linke gewesen sein.“
Mitte 2024 kam es in Thüringen zu vier Anschlägen auf Mitglieder und Landtagskandidaten der MLPD. Alle sind auch langjährige Gewerkschaftsmitglieder. An ihren PKWs wurden Radmuttern gelockert, was schwere Unfälle mit potenziell tödlichem Ausgang provozierte. Dies hat einen faschistisch-terroristischen Charakter und ist in dieser Häufung und in ihrem engen zeitlichen Zusammenhang bundesweit einmalig.Trotz der offensichtlichen politischen Zusammenhänge dieser Anschläge meinte die Staatsanwaltschaft Meiningen allen Ernstes: „Ebenso könnte das Zurücklegen von nicht unerheblichen Distanzen und kurvenreichen Strecken durch den Thüringer Wald ursächlich sein.“
Tatsächlich ist nachgewiesen und dokumentiert, dass es sich um einen Anschlag handelte. Dies ergibt sich auch aus dem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang der verschiedenen Anschläge. Darauf wurde sogar gegenüber der Polizei in Saalfeld ausdrücklich aufmerksam gemacht. Die vollständige Akteneinsicht durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner ergab, dass es in allen vier Fällen trotz konkreter Hinweise auf das erkennbare Täterumfeld und Ermittlungsmöglichkeiten, keine ernsthafte Ermittlungstätigkeit der Polizei gab, was zusammen mit den fehlenden sofortigen Zeugenaufrufen den Charakter einer rechtswidrigen Strafvereitelung hat.
Das Thüringer Innen- und Justizministerium ist nach der Strafprozessordnung verpflichtet einzuschreiten, „um die Verdunkelung einer Straftat zu verhüten, (wenn) zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“. Das ist in diesen Fällen offenbar der Fall! Die Betroffenen haben deshalb am 6. November 2025 eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Thüringer Innenministerium und danach auch beim Justizministerium eingereicht.
Hier das Antwortschreiben von Dieter Ilius an das Ministerium.
Hier gibt es die komplette Pressemitteilung der MLPD Thüringen als pdf-Datei