Bremen
"Wenn nicht am 1. Mai, wann dann?“
"Wenn nicht am 1. Mai, wann dann?", so der Richter am Amtsgericht Bremen bei der Verhandlung am 22. Dezember.
Wie war es dazu gekommen?
Am 1. Mai feierten Freunde und Genossen von MLPD und Jugendverband REBELL nach der Maidemonstration und ‑kundgebung zusammen im Park.
Dort wurde u. a. gegrillt und gesungen, was irgendwelchen Antikommunisten oder sonstigen Gegnern der Arbeiterbewegung wohl nicht passte und die Polizei auf den Plan rief, die penibel alles fotografierte.
Monate später gab es dann vom Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 278,50 Euro wegen „Nichtbesitzes einer Sondernutzungserlaubnis“. Natürlich wurde dagegen Widerspruch eingelegt. Das Grillen im Park ist ausdrücklich erlaubt und braucht nicht beantragt zu werden. Viele Familien und Gruppen machen das auch – gerade auch am 1. Mai. Oder haben Kommunisten weniger Rechte?
Der Richter war da völlig mit uns einig und fragte: „Wenn nicht am 1. Mai – wann dann? Sie müssen die Leute ja überzeugen können." Selbst wenn es eine Parteiversammlung gewesen sei und nicht nur privates Grillen, hätte er nichts dagegen. Am 1. Mai muss man das machen können. Auch wenn wir das auf der Straße gemacht hätten, sei das am 1. Mai in Ordnung. Wenn das die CDU oder Linkspartei gemacht hätte, hätte auch kein Hahn danach gekräht. Aber "bei der Staatsanwaltschaft ist die MLPD vielleicht nicht so beliebt“, so der Richter weiter.
Er fragte dann, ob wir mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden sind und die Gerichtskosten von der Staatskasse getragen werden, was wir natürlich bejahten. Das war ihm sehr recht, denn wenn er ein Urteil gesprochen hätte, hätte er sich noch mit der Staatsanwaltschaft anlegen müssen, worauf er keinen Bock habe. Abschließend wünschte er uns noch schöne Weihnachten, einen guten Rutsch und eine schöne Maifeier 2026. Dem konnten wir uns nur anschließen und begossen den Erfolg mit einem Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt. Es sind halt nicht alle Beamten auf Merz/Dobrindt-Kurs!