Sollen arme Kranke sterben?
Hohe Zuzahlungen bei "Fehlfahrten" von Notarztwagen
Eine "reguläre" Fahrt mit dem Notarztwagen wird auch weiterhin von den Krankenkassen bezahlt. Die gemeldeten hohen Zuzahlungen von 267 Euro bei einem Rettungswageneinsatz, die die Stadt Essen verhängen will, gelten für sogenannte Fehlfahrten, d.h. wenn der Hilfesuchende nicht im Krankenhaus verbleibt.
Wie verschiedene Medien berichteten (Radio WDR 4 u.a.), streiten sich die Kommunen in NRW mit den Krankenkassen über die Kostenübernahme von Fahrten mit dem Rettungswagen. Die Krankenkassen wollen die vollen Kosten für einen Rettungswageneinsatz von rd. 1.050 Euro zum Teil nicht mehr zahlen, obwohl die nächste Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und der Zusatzbeiträge in den Startlöchern stehen. Selbst Dialysefahrten werden nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen; hier plant die Stadt Essen einen Eigenanteil von 62 Euro pro Fahrt.
Auch wenn die hohen Zuzahlungen "nur" für Fehlfahrten gelten, haben insbesondere Menschen mit geringem Einkommen Angst, einen Rettungswagen zu rufen, obwohl entsprechende Symptome auf eine lebensbedrohliche Krankheit hinweisen. Die Hilfesuchenden können diese Symptome nicht richtig einschätzen, verständlich, denn sie sind in der Regel keine Mediziner! Der Notruf unterbleibt mit der Folge, dass der Patient sterben könnte, z.B. bei einem Herzinfarkt. Ob das Sozialamt den hohen Zuzahlungsbetrag für bedürftige Patienten bei sog. Fehlfahrten übernimmt, ist sehr fraglich.
Angeblich machen die Fehlfahrten 25 Prozent aller Einsätze von Rettungswagen aus. Das wird vielfach bezweifelt.