Bundeswehr
Seit November wieder Tiefflüge zum Schaden von Mensch und Natur
Die "veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa" macht Tiefflüge für die Bundeswehr nach deren Angaben unverzichtbar für die Kriegsvorbereitung. Ab Ende November darf in die Bundeswehr in der reaktivierten Tiefflugzone LFA3 in Brandeburg in nur 75 Meter Höhe (der Hälfte der ansonsten zulässigen Mindestflughöhe, die nur bei Start und Landung unterschritten werden darf) mit überschnallschnellen Kampfflugzeugen fliegen. Die seit 2019 allgemein geltende 20-Minuten-Regel fällt weg: Übungsflüge dürften danach über einem Gebiet ab einer Mindestflughöhe von 2.100 Metern (bei Propellermaschinen wie Transportflugzeugen ab 900 Metern) höchstens 20 Minuten dauern. Die Luftwaffe hält das für notwendig, um "realistischere Trainingsprofile" zu ermöglichen. Die Lärmentwicklung von Kampfflugzeugen liegt zwischen 100 bis 120 dB. Das ist so laut, dass Gehörschäden schon nach kurzer Zeit auftreten können – bei Mensch und Tier. Der Überschallknall kommt hinzu. Die Bundeswehr ist jedenfalls bereit, dieses Opfer für den Krieg zu bringen…