Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
OLG Stuttgart verurteilt Welat Çetinkaya wegen PKK-Mitgliedschaft
Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. aus Köln mitteilt, hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) am Donnerstag, den 4. Dezember, den kurdischen Aktivisten Welat Çetinkaya wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Der 2. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass sich Welat Çetinkaya als Mitglied der PKK betätigt habe, und verurteilte ihn deshalb wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 51-jährigen Kurden vorgeworfen, von September 2020 bis Mai 2021 den Raum „Stuttgart-Zentrum“ für die PKK geleitet zu haben, und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert.
Çetinkaya war am 26. November 2024 aufgrund eines von Deutschland ausgestellten europäischen Haftbefehls in Italien festgenommen und am 24. April 2025 an die BRD überstellt worden. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft der JVA Stuttgart-Stammheim. Ein Antrag auf Zusammenlegung mit den ebenfalls in Stammheim inhaftierten Mehmet Ali Yılmaz, der am 3. Juli 2025 wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt wurde, sowie Ramazan Yıldırım, gegen den seit dem 6. November 2025 wegen Mitgliedschaft in der PKK am OLG Stuttgart verhandelt wird, wurde von der Gefängnisverwaltung entgegen anderslautender Bekundungen nicht an das Gericht weitergeleitet und später vom Senat abgelehnt.
Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die heutige Verurteilung von Welat Çetinkaya. Während die PKK ... bereits durch Rückzug ihrer militärischen Kräfte aus bedeutsamen Schlüsselregionen im November ihre Bereitschaft bewiesen hat, ändert die deutsche Justiz ihre bisherige Handhabung nicht. Eine unveränderte Politik der Bundesregierung, Bundes- und Generalstaatsanwaltschaften und bundesdeutschen Justiz bedeutet auch eine Nichtanerkennung der Bemühungen um einen Frieden in Kurdistan und damit im gesamten Nahen Osten. Diese fortbestehende und gezielte Kriminalisierung und Verfolgung der PKK trägt zur Verlängerung von Konflikten und zu einer instabilen Lage im Nahen Osten bei.