Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungsgericht Köln

Inlandsgeheimdienst auf der Anklagebank

Heute wurde die Klage gegen den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz wegen rechtswidriger Fahndungsausschreibung gegen führende Repräsentanten der MLPD – doch VG Köln erteilt Blankoscheck!

Von Pressemitteilung der MLPD vom 11.12.2025
Inlandsgeheimdienst  auf der Anklagebank
Stets unerschütterlich gut gelaunt - und vorbereitet. Monika Gärtner-Engel heute morgen im Gerichtssaal vor der Verhandlung. (RF-Foto)

Allein schon die Tatsache der Verhandlung Engel/Gärtner-Engel vs. „Verfassungsschutz“ vor dem Verwaltungsgericht Köln war ein Erfolg: gilt der Inlandsgeheimdienst doch gerne als sakrosankt. Doch am Ende einer hochpolitischen, lebhaften über 2-stündigen Verhandlung war’s das: Die Klagen von Stefan Engel und Monika-Gärtner-Engel wurden abgewiesen - Berufung allerdings zugelassen.

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte von Dezember 2019 bis Juni 2020 nach drei führenden Repräsentanten der MLPD europaweit verdeckt fahnden lassen: Gabi Fechtner, die Vorsitzende der MLPD, Stefan Engel, den Leiter der Redaktion REVOLUTIONÄRER WEG, und Monika Gärtner-Engel, die Internationalismusverantwortliche der MLPD. So „verdeckt“, dass sie für 1,5 Millionen Polizisten im Schengen-Raum sichtbar war – während die Betroffenen erst 2021 davon erfuhren.

 

Das angebliche Ziel des Verfassungsschutzes war die Aufdeckung von Reisebewegungen und Beziehungen der MLPD zu ausländischen kommunistischen Organisationen. Aus ihnen ergäbe sich die Notwendigkeit der Abwehr einer „erheblichen Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit“. In Wirklichkeit geht es um die Weltanschauung: Das „Gesellschaftssystem ändern“ zu wollen sei nach dem vorsitzenden Richter bereits ein „tatsächlicher Anhaltspunkt“ dafür, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegen zu stehen – „egal, ob man das friedlich oder kämpferisch erreichen will“. Führende Vertreter einer marxistisch-leninistischen Organisation sind scheinbar prinzipiell verdächtig, auch wenn sie niemals eine Straftat begangen haben – denn von einer solchen war an keiner Stelle die Rede.

 

Stefan Engel ist im Kampf gegen derlei Willkür schon erfahren: 2021 klagte er erfolgreich gegen seine Diskriminierung als „Gefährder“. Das Verwaltungsgericht Meinungen erklärte sie für rechtswidrig: Die Diffamierung ermangele einer „ausreichenden Gefahrenprognose“, war also nur geeignet, „das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen“.

 

So mutig war das Kölner Gericht nicht. Stattdessen rechtfertigte es das ebenfalls willkürliche Vorgehen des Geheimdienstes: Ihm reichte für die Legitimierung der weitreichenden Maßnahme, dass die MLPD eine andere Gesellschaftsordnung anstrebt oder demokratische Rechte für Organisationen wie die PKK oder Grup Yorum fordert – was keineswegs Übereinstimmung mit ihnen bedeutet.

 

Stefan Engel: „Die Solidarität wird kriminalisiert, sie machen einen Terrorismusvorwurf aus unserer Solidarität mit dem kurdischen oder palästinensischen Befreiungskampf.“ Er wies darauf hin: „Das trifft keineswegs nur uns. Das trifft alle Leute, die im antifaschistischen Kampf, in der internationalen Solidarität mit Gaza oder dem kurdischen Befreiungskampf stehen. Dieser Prozess war wichtig, dass man begreift, dass die Herrschenden eine Rechtsentwicklung durchmachen. Dieser Tendenz muss entgegengearbeitet werden!“

 

Anwalt Roland Meister bilanzierte: „Dieser Inlandsgeheimdienst maßt sich an, Menschen, die gegen den Faschismus sind, die gegen die Repressionen sind, die für den Sozialismus/Kommunismus eintreten zu brandmarken, zur Fahndung auszuschreiben und auf schwarze Listen zu setzen. Das kann nicht hingenommen werden.“

 

Die Vertreterin des Verfassungsschutzes beschränkte sich - allerdings flüsternd kaum hörbar – auf die gebetsmühlenartige Wiederholung, dass auch ohne Überprüfbarkeit alles seine Richtigkeit hätte. Dem folgte das Gericht mit seinem Blankoscheck. So ist der Verfassungsschutz unkontrollierbar!

 

Die Verleumdung hat weitreichende Auswirkungen: von Reisebeschränkungen durch Visa-Verweigerungen wie für Gabi Fechtner zur Internationalen Automobilarbeiterkonferenz in Indien bis hin zu Kontenkündigungen für Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel.

 

Deshalb war die Verhandlung sicher nur die erste Runde. Auch die Berufungsverhandlung wird in der breiten Öffentlichkeit auf lebhaftes Interesse stoßen. So hatte schon diese Verhandlung fast 40 engagierte Zuhörerinnen und Zuhörer und zwei öffentlichen Kundgebungen.