Am 11. Dezember Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht

Am 11. Dezember Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht

MLPD verklagt Verfassungsschutz wegen Bespitzelung

Stefan Engel hatte wegen des geplanten Auftritts der revolutionären türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“ auf dem „Rebellischen Musikfestival 2018“ einen Gefährderbrief von der Polizei Thüringen erhalten.

Von fj, Anwaltskanzlei Meister & Partner

Um den tatsächlichen Umfang der Maßnahmen des Staatsapparats gegen ihn als international bekannten Marxisten-Leninisten soweit wie möglich aufzuklären, beantragt er Auskünfte u.a. beim Bundes­kriminalamt (BKA) und beim Bundesamt für Verfassungs­schutz (BfV). Diese mussten schließlich zugeben, dass er vom 3. Dezember 2029 bis 3. Juni 2020 vom BfV zusätzlich europaweit zur „verdeckten Fahndung“ ausgeschrieben gewesen ist.

 

Und nicht nur er. Auch Gabi Fechtner als Parteivorsitzende der MLPD und Monika-Gärtner-Engel, die Internationalismus-Verantwortliche der MLPD, befanden sich auf der gleichen Fahndungs­liste des BKA. Zur Abwehr einer „erheblichen Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit“ der BRD müssten die „internationalen Kontakte der MLPD aufgeklärt“ werden.

 

Im August 2021 hatte das VG Meinigen Stefan Engel bereits vollständig rehabilitiert. Es hat festgestellt, dass zu keinem Zeitpunkt ausreichende Anhaltspunkte für den Gefährderbrief der Polizei Thüringen vorgelegen haben.

 

Jetzt findet vor dem Verwaltungsgericht Köln die zweite Runde statt. Verhandelt wird über die Klageforderung von Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel, die Rechtswidrigkeit der europaweiten Bespitzelung festzustellen.

 

Prozesstermin: 11. Dezember 2025, 10.30 Uhr Saal 1
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz, 50667 Köln

 

Wir planen eine Kundgebung vor und nach dem Termin. Ort und genaue Zeit folgen auf rf-news.