11. Dezember: Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht
MLPD verklagt Verfassungsschutz wegen willkürlicher europaweiter Fahndungsausschreibungen ihrer führenden Repräsentanten
Das Zentralkomitee der MLPD hat heute eine aktuelle Information für Presse und Öffentlichkeit herausgegeben. Titel: "MLPD verklagt Verfassungsschutz wegen willkürlicher europaweiter Fahndungsausschreibungen ihrer führenden Repräsentanten - 11. Dezember: Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht."
Die MLPD verklagt erneut den Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz. Nach den bemerkenswerten Erfolgen in den Prozessen gegen den NRW-Verfassungsschutz steht jetzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Beklagter vor Gericht.
Es hatte 2019/2020 Gabi Fechtner, Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel, die drei national und international bekanntesten Repräsentanten der MLPD, europaweit verdeckt zur Fahndung ausgeschrieben – sichtbar für jeden Polizisten im gesamten Schengen-Raum. Angeblich hätten zur Abwehr einer „erheblichen Gefahr für die innere oder äußere Sicherheit“ der BRD die „internationalen Kontakte der MLPD aufgeklärt“ werden müssen. Dabei schreckte das BfV, bezeichnender Weise unter Präsident Hans-Georg Maaßen, auch nicht davor zurück, ohne jeglichen Grund eine „Solidarisierung mit dem Terrorismus“ zu behaupten.
Diese Willkürmaßnahme des BfV stellte die bisher weitestgehenden Attacke des Staatsapparats dar, die MLPD zu kriminalisieren und die Integrität ihrer führenden Vertreter zu beschädigen. Das hat Folgen bis heute: Kündigung von Bankkonten, die Listung von Gabi Fechtner als „politische Straftäterin links“, ohne dass sie je wegen einer „Straftat“ verurteilt worden wäre, die Verweigerung von Visa für ausländische Gäste wegen „Kontakten zur MLPD“ bis zu den vergeblichen Versuchen, die MLPD 2021 und 2025 von den Bundestagswahlen auszuschließen.
Bereits 2018 hatte Stefan Engel – Leiter des theoretischen Organs der MLPD und früherer Parteivorsitzender - einen „Gefährderbrief“ der Polizei Thüringen erhalten. Im August 2021 hatte das Verwaltungsgericht Meinigen Stefan Engel bereits vollständig rehabilitiert (2 K 863/18 Me). Es hat festgestellt, dass die Gefährdereinstufung der Polizei Thüringen zu keinem Zeitpunkt rechtmäßig und ein Akt völliger Willkür gewesen ist.
Jetzt wird vor dem Verwaltungsgericht Köln über die Klageforderung die Rechtswidrigkeit der europaweiten Bespitzelung, die Forderung nach Rehabilitierung und Schadenersatz verhandelt.
Der Prozess ist öffentlich
11. Dezember 2025, 10.30 Uhr Saal 1
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, AZ 13 K 5464/21, 13 K 5386/21
Um 9.30 Uhr findet eine Kundgebung vor dem Eingang des Verwaltungsgerichts/Finanzgerichts (Köln, Appellhofplatz) statt.