Neukirchen-Vluyn

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Die Weihnachtsbescherung der Ruhrkohle AG

Erneut, 25 Jahre nach der Stilllegung der Zeche Niederberg, werden die Bürger für die Schäden der RAG zur Kasse gezwungen.

Korrespondenz
Die Weihnachtsbescherung der Ruhrkohle AG
Titelbild der Dokumentation des Tribunals gegen die RAG

Am 3. Dezember steht die Festsetzung der Straßenbaubeiträge für ganze Straßenzüge im Ortsteil Neukirchen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt. Die Beiträge in Höhe von über 600.000 Euro sind nachweislich auf die Bergschäden durch den Kohleabbau zurückzuführen. Das Erdreich hatte sich so großflächig gesenkt, dass die natürliche Fließrichtung der Gewässer sich von Nord nach Süd umgedreht hatte. Deshalb musste 2019 am Klingerhuf eine Pumpstation eingebaut werden, um das Wasser nach Norden zu pumpen Das gesamte intakte Kanalsystem musste neu verlegt werden.

 

Doch wer glaubte aufgrund dieser eindeutigen Klärung der Verursacher sei auch die Kostenfrage unstrittig, der hat die Rechnung ohne den Ruhrpottherrscher Ruhrkohle AG gemacht. In einem Vertrag vom 9. Februar 2009 wurde die „abschließende Regulierung der bergbaubedingten Schäden an Entwässerungssystemen im Ortsteil Neukirchen“ festgeschrieben. Das schloss „grundsätzlich alle Planungs-, Bau- und Folgekosten und die aus ihr abgeleiteten Baumaßnahmen ein“.

 

„Grundsätzlich“ bedeutet soviel wie „eigentlich“, das heißt eben nicht! So umging die RAG durch das Inliner-Verfahren (1) die erforderlichen Straßenerneuerung. Die Stadt blieb auf den Kosten sitzen. Sie hatte nur die Wahl, entweder nach der reinen „Wiederherstellung aufgebrochener Straßen“ durch die RAG später die belebte Fußgängerzone Hochstraße erneut aufzureißen oder unmittelbar in einem Zug die vollständige Wiederherstellung der Fahrbahndecke vorzunehmen. Sozial wie die RAG bekanntlich ist, erklärte sie sich großzügig bereit, diese Straßenerneuerung wie andere Maßnahmen die im „Rahmen der Baumaßnahme sinnvoll umgesetzt werden können ... einzubeziehen und auf Kosten der Stadt ausführen zu lassen.“

 

Die Kosten für das vorfristige Ersetzen der noch intakten Kanäle ließ sie sich dafür von der Stadt im Wege des „Vorteilsausgleichs“ unter Berechnung des Abschreibungszeitraumes erstatten. Für die RAG blieben dann für die „grundsätzliche Regulierung“ sage und schreibe 37,75% der „tatsächlich entstandenen Kosten“.

 

Es ist völlig berechtigt, dass die Anlieger nicht bereit sind, für die Machenschaften der RAG bluten zu müssen. Seit dem Bauabschluss wehren sie sich juristisch gegen einzelne Bescheide, die zum Teil auch zurückgenommen werden mussten. Möglicherweise werden sie jetzt Opfer der bürokratischen Auslegung von Verjährungsfristen bezüglich der Gebührenfestsetzung am 21. Januar 2020. Das ist um so weniger einsehbar, als am 28. Februar 2024 der Landtag in NRW die Abschaffung der kommunalen Ausbaubeiträge überhaupt beschlossen hatte.

 

Lektüre-Tipp: Das Revier will leben! Tribunal gegen die Politik der verbrannten Erde der Ruhrkohle AG

 

Seite 50 in diesem Buch steht der Beitrag von Lisa Wannenmacher, Stadträtin in Neukirchen-Vluyn.