Hannover
„Es geht ums Prinzip“ - VW zeigt sein wahres Gesicht bei der gerichtlichen Bestätigung der Abmahnung
Auch wenn die Arbeiter bei VW in einer Situation sind, in der akut ihre Arbeitsplätze gefährdet sind, dürfen sie nicht zur Beratung ihrer Situation das Band anhalten, auch nicht kurz.
Die Sorgen und Ängste der Arbeiter um ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Familien dürfen den reibungslosen Produktionsprozess nicht stören. So urteilte das Arbeitsgericht Hannover am 25. November 2025 zu der Klage des IG-Metall-Vertrauensmannes Jörn Kleffel gegen VW gegen seine Abmahnung.
Am 15. November 2024 wurde der Plan von VW Nutzfahrzeuge in Hannover öffentlich, die Produktion des ID Buzz teilweise oder ganz nach Polen zu verlagern. Das hätte die Zukunft des Werkes in Hannover akut gefährdet. Als die Pläne durchsickerten, informierte Jörn Kleffel als IGM-Vertrauensmann sofort zu Beginn der Spätschicht seine Kollegen. Dazu hielt er die Montagelinie für drei Minuten kurz an. Es wurde in der kurzen Zeit deutlich, dass weitere Beratung unter den Kollegen notwendig war. In einer darauf folgenden Pausenversammlung im etwas größeren Kreis von etwa 60 Kollegen wurde der Austausch weitergeführt. Die Kollegen waren wegen dieser Nachricht sehr beunruhigt und aufgewühlt. Es ist doch selbstverständlich, sich in so einer Lage auszutauschen und das weitere Vorgehen zu beraten. Denn es geht um ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Familien.
Das Abschalten der Montagelinie wurde von VW mit einer Abmahnung gegen Jörn Kleffel wegen „Unterbrechung des Betriebsablaufs“ beantwortet. Dagegen klagte der IGM-Vertrauensmann nun. Das Gericht entschied am Dienstag, die Abmahnung bleibt bestehen. Davor hatten VW und das Gericht einen „Kompromiss“ vorgeschlagen: „Rücknahme der berechtigten Abmahnung“ zum jetzigen Zeitpunkt. Damit hätte Jörn zugestimmt, dass sein Verhalten eine „eine vertragliche Pflichtverletzung“ gewesen sei. Darauf ließ Jörn sich nicht ein.
Nach dem Prozess waren sich alle Unterstützer von Jörn einig, dass es richtig war, sich nicht auf irgendwelche Kompromisse einzulassen und sein Vorgehen berechtigt war. So ein beteiligter Arbeitskollege: „Was wir damals gemacht haben, war berechtigt. Die Abmahnung ist unberechtigt und abzulehnen.“ Wie wir weitermachen wollen, haben wir intensiv diskutiert, aber noch nicht entschieden.
Am Gerichtsprozess gab es breites Medieninteresse, die Lokalzeitungen Hannoversche Allgemeine und Neue Presse berichteten ausführlich, auch ein Kamerateam von RTL Nord war vor Ort. Im Fernsehbericht auf RTL Nord fasste ein Sprecher des Arbeitsgerichts die im Urteil geteilte Meinung von VW zusammen: „Dem Arbeitgeber ging es tatsächlich ums Prinzip, damit nicht jeder IG-Metall-Vertrauensmann vor Ort, wenn mal wieder Unruhe unter den Mitarbeitern ist, aus welchen Gründen auch immer, dass (er) die Situation auf diese Weise löst. Es darf eben nicht der Arbeitnehmer das Band anhalten, auch nicht aus diesem Anlass.“
Damit wird deutlich, dass es VW um eine politische Entscheidung in dieser Frage ging, um rechtlich klären zu lassen, dass die Arbeiter auch im Falle drohender Entlassungen oder Werksschließungen nicht die Montagelinie abschalten dürfen. Was für Schlüsse sollen die Arbeiter ziehen, wenn sie sich gegen drohenden Arbeitsplatzverlust wehren wollen. Die Arbeiter müssen sich überlegen, wie sie sich in einer solchen Situation wehren können und müssen. Dazu noch einmal ein Arbeitskollege: „In so einem Prozess wird einem bewusst, was Kollegen und ihre Arbeits-und Lebensinteressen wert sind hier in dieser Gesellschaft.“ Dieses Urteil wirft auch auf, dass die Arbeiter um demokratische Rechte in den Betrieben streiten müssen, dass wir ein allseitiges und vollständiges, gesetzliches Streikrecht brauchen, so wie es anderen Länder (Frankreich, Italien, Belgien …) gibt.
Vor Beginn des Prozesses hatten wir uns zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Gericht versammelt. Dort gab esmehrere Grußadressen, so von Kollegen aus Bremen, Braunschweig, Hamburg, Sindelfingen, von der MLPD, dem Frauenverband Courage und von Teilnehmern der Internationalen Automobilarbeiterkonferenz im indischen Pune. Eine Antwort auf diese gerichtliche Auseinandersetzung ist die Weiterentwicklung von Solidarität. Die wollen wir stärken und auch das weitere Vorgehen beraten beim nächsten Treffen des Solidaritätskreises gegen Entlassungen und Abmahnungen bei VW am Donnerstag, den 4. Dezember 2025 um 15.30 Uhr im Stadtteilzentrum Stöcken (Eichsfelder Straße 101).
Kontakt: solikreis-vw-kollegen@gmx.de
Am Freitag, dem 5. Dezember um 11.30 Uhr findet ein Prozess von entlssenen Leiharbeitern auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei VW Hannover im Arbeitsgericht Hannover (Leonhardstraße 15) statt.