Solidaritätskreis lädt zur Kundgebung ein
Weg mit den Abmahnungen bei CATL!
Am Freitag, dem 14. November, finden am Arbeitsgericht Erfurt mehrere Prozesse von CATL-Kollegen statt. CATL ist weiter bemüht, kämpferische Gewerkschafter mit einem regelrechten Abmahnungsterror zu belegen. Einzelne IG-Metall-Betriebsräte haben bis zu vier Abmahnungen einzig und allein aufgrund ihrer Tätigkeit als solche.
Am 14. November geht es bei zwei Kollegen in der Hauptverhandlung um die Klage gegen CATL, weil sie für das Tragen eines Transparentes am 1. Mai in Erfurt eine Abmahnung bekommen hatten. Auf dem Transparent war zu lesen: „CATL-Kolleginnen und ‑Kollegen gegen Faschismus, Rassismus und Krieg. IG-Metall-Mitglieder CATL Arnstadt.“ CATL bemängelte, dass ihr Logo verwendet worden sei und unter dessen Verwendung der Anschein erweckt worden wäre, die Kollegen hätten Aussagen im Namen des Unternehmens getroffen, die nicht genehmigt seien.
In der Güteverhandlung am 8. Juli kam es zu keiner Einigung. Die Klägerin und der Kläger waren sich keiner Schuld bewusst, sondern bestanden dort auf ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung: „Wo kommen wir dahin, wenn man dafür abgestraft wird, sich gegen Faschismus, Rassismus und Krieg zu positionieren?“, so die Klägerin.
Der Anwalt der Konzernseite, Prof. Dr. Sascha Leese, behauptete, dass die Abmahnungen nichts mit dem Inhalt zu tun hätten und er selbst und ausdrücklich auch CATL diese Werte teilen. Wenn dies der Fall ist, wozu dann diese Abmahnung? Es würde eine „Zuordnungsverwirrung“ laut Markenrecht vorliegen, so Prof. Dr. Leese, worauf der Anwalt des DGB-Rechtsschutzes konterte: „Man muss schon ziemlich verwirrt sein, um hier eine Zuordnungsverwirrung zu sehen.“
Anscheinend hofft CATL darauf, dass hier gerichtlich festgestellt wird, dass Belegschaften auf Demonstrationen nicht mehr sagen dürfen, wo sie arbeiten. Hier ist ein grundsätzliches Recht der Arbeiterbewegung berührt! Die Klägerin und der Kläger zeigten sich bereit, dieses Recht zu verteidigen.
Der dritte Prozess betrifft eine Kollegin, die sich in der Presse mit der Ende letzten Jahres gekündigten Betriebsrätin Louisa von Freytag Löringhoff solidarisch erklärte und dafür eine Abmahnung erhielt, weil sie angeblich nicht das Recht hätte, sich in der Öffentlichkeit zu äußern.
Der erste Prozess beginnt um 9 Uhr am Arbeitsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt. Der Solidaritätskreis organisiert eine Kundgebung um 8.15 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.