Pressemitteilung der MLPD Thüringen

Pressemitteilung der MLPD Thüringen

Dienstaufsichtsbeschwerde an das Innen- und das Justizministerium Thüringens anlässlich des Umgangs mit einer lebensgefährlichen faschistischen Anschlagsserie

Die MLPD Thüringen macht ein skandalöses Verhalten von Polizeistrukturen öffentlich (Auszüge):

Am 9. November haben sechs Mitglieder und öffentliche Repräsentanten der MLPD in Thüringen, eine gemeinsame Dienstaufsichtsbeschwerde beim Thüringer Innenministerium und danach beim Justizministerium eingereicht: wegen offensichtlicher Untätigkeit der Polizei im Falle einer lebensgefährlichen, faschistischen Anschlagsserie gegen verschiedene Kandidaten der MLPD zur Thüringer Landtagswahl 2024. Darin heißt es unter anderem: „Es besteht aufgrund verschiedener Anhaltspunkte der begründete Verdacht einer internen Absprache oder sogar einer intern bestehenden Richtlinie Thüringer Polizei-Strukturen, im Falle von Anschlägen gegen Repräsentanten der MLPD und andere Linke nicht ernsthaft zu ermitteln und den offensichtlich faschistischen Charakter dieser Anschläge zu verschleiern.“

 

Dies wird anhand einer gründlichen Auswertung der Ermittlungsakten zu den insgesamt vier Anschlägen durch die Anwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen und einer konkreten Dokumentation durch die Betroffenen nachgewiesen. In allen Fällen haben die Landeskriminalinspektionen Gera und Saalfeld offensichtlich bewusst auf die Veröffentlichung sofortiger Zeugenaufrufe und eine sofortige Presseinformation verzichtet, was in solchen und selbst bei geringfügigeren Fällen sonst Standard ist. Das kann kein Zufall sein!

 

Statt die Öffentlichkeit über den faschistischen Charakter dieser Anschlagsserie zu informieren, wurde das Ganze von der Polizei als ein „Eingriff in den Straßenverkehr“ behandelt und zudem vom Staatsschutz in Gera behauptet: „Es können ja auch Linke gewesen sein.“ Die Staatsanwaltschaft Meiningen und die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft behaupteten in einem Schreiben vom 4. August 2025 allen Ernstes: „Ebenso könnte das Zurücklegen von nicht unerheblichen Distanzen und kurvenreichen Strecken durch den Thüringer Wald ursächlich sein.“ Sämtliche Ermittlungen wurden inzwischen ohne eine ernsthafte Ermittlungstätigkeit eingestellt.

 

Die MLPD Thüringen fordert, dass das Thüringer Ministerium für Inneres und das Justizministerium ein solches Vorgehen verschiedener Strukturen der Polizei und der Staatsanwaltschaft untersuchen und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren. Die vollständige Aufklärung und Verfolgung faschistischer Anschläge steht nicht im Belieben der Behörden! § 152 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, „wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“ Nach § 163 Abs. 1 StPO haben „die Behörden und Beamten des Polizeidienstes Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“...

 

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