Oldenburg
"Gerechtigkeit für Lorenz!"
"Gerechtigkeit für Lorenz!", diese Forderung ist immer noch aktuell. Erneut hatte die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ zu einer Protestdemonstration am 8. November in Oldenburg aufgerufen. Protest gegen die völlig verharmlosende Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Todesschützen von Lorenz. Die Anklage lautet „Fahrlässige Tötung“. Begründet wird sie damit, dass der angeklagte Polizeibeamte „irrtümlich geglaubt habe, sich in einer Notwehrlage zu befinden.“ (NWZ online).
Mit so einer Begründung könnte man jeden Mord rechtfertigen. Wie kann man von einer Notwehrlage ausgehen, wenn fünf Polizisten hinter einem einzelnen flüchtenden Jugendlichen herlaufen, der sie nur kurz mit Pfefferspray bedroht hatte? Schon vor längerer Zeit hatte der Kriminologe Michael Jasch, der an der Hochschule für Polizei in NRW lehrt, zum Fall Lorenz klargestellt: Pfefferspray allein rechtfertigt den Einsatz von Schusswaffen nicht, egal aus welcher Richtung geschossen wird.
Es war am 20. April 25, als Lorenz, ein Deutscher mit schwarzer Hautfarbe, durch die nächtlichen Gassen von Oldenburg gejagt und mit vier Schüssen von hinten getroffen wurde. Drei davon waren tödlich.
Jetzt wurde auch bekannt, dass die Polizisten den bereits bewusstlosen Lorenz zuerst auf den Bauch gedreht und mit Handschellen gefesselt haben, bevor Erste Hilfe geleistet und ein Rettungswagen gerufen wurde.
Welcher Hass kommt da zum Ausdruck!
Zu der Kundgebung und Demo am 8. November kamen an die 500 Menschen, hauptsächlich Jugendliche. Die Forderung ist: Anklage wegen Totschlags, also vorsätzlicher Tötung, und Einsatz einer unabhängigen Ermittlungsbehörde! Denn es bestehen erhebliche Zweifel an den jetzigen Ermittlungen, die von der Delmenhorster Polizei durchgeführt wurden. Schützen sich die Polizisten untereinander?
Viele Fragen und Vorwürfe wurden nicht geklärt. Warum wurde das Handy von Lorenz sofort genau analysiert, während das Handy des Todesschützen erst etliche Tage später eingezogen wurde? Wichtige weitere Beweise wurden nicht gesichert, zum Beispiel Untersuchungen am Tatort. Mögliche Zeugen, die sich gemeldet hatten, wurden nicht befragt.
Der Fall Lorenz reiht sich ein in eine Reihe weiterer Fälle von Polizeigewalt gegen Persons of Color, bei denen die Polizei davongekommen ist. Auf dem Transparent in der ersten Reihe der Demonstration stand: „So viel Polizeigewalt – so wenig Konsequenzen“.