Patientenversorgung im Notfall
Regelung zu Triage gekippt
Die in der Corona-Pandemie von der Bundesregierung eingeführte Regelung zur sogenannten Triage ist heute vom Verfassungsgericht gekippt worden. Bei der Triage geht es darum, dass ärztlichem Personal vorgegeben wird, wie sie über die Behandlungsreihenfolge von Patientinnen und Patienten zu entscheiden haben, falls die Kapazitäten nicht für alle ausreichen. Das bedeutet im Klartext, dass im schlimmsten Falle Menschen mit einer höheren Überlebenschance in der Behandlung vorgezogen werden, während schwere Fälle, die nicht behandelt werden können, zum Sterben nach Hause geschickt werden. Dazu hatten Notfall- und Intensivmediziner in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sahen in der Regelung ihre Berufsfreiheit verletzt. Das Gericht gab ihnen recht. Ein gesetzlicher Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Bund habe hier keine Gesetzgebungskompetenz.