Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e. V.
Hauptverhandlung gegen Ramazan Yilidrim wegen PKK‑Mitgliedschaft begonnen
Vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am gestrigen Donnerstag, den 6. November, die Hauptverhandlung gegen den Kurden Ramazan Yildirim begonnen.
Nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten, wurde die Anklageschrift verlesen. Danach endete bereits der erste Prozesstag und die Verhandlung wurde vertagt.
Dem 38-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, von Mitte 2021 bis März 2024 als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verschiedene PKK-Gebiete geleitet zu haben, u. a. die Gebiete Freiburg und Berlin, sowie für den PKK-Sektor Nord verantwortlich gewesen zu sein. Nach einem Aufenthalt im Ausland soll er von Dezember 2024 bis zu seiner Festnahme im März 2025 das Gebiet Stuttgart und den Sektor Süd 2 geleitet haben. Deshalb klagt sie ihn wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB an. Ramazan Yildirim war am 19. März dieses Jahres im baden-württembergischen Ludwigsburg festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart in Untersuchungshaft. Er ist einer von fünf Angeklagten, gegen die zurzeit Gerichtsverhandlungen wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der PKK vor deutschen Gerichten geführt werden. Zudem ist er einer von zehn Kurd:innen, die aktuell wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK (gewesen) zu sein, in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen.
Weitere Termine
Weitere Verhandlungstermine finden voraussichtlich am 13. und 19. November, 3., 10., 11., 17. und 18. Dezember 2025, 7., 8., 13., 14., 20., 21., 27. und 28. Januar, 3., 4., 10., 11., 17., 18., 24. und 25. Februar sowie 3., 4., 10., 11., 17., 18., 24., 25. und 31. März 2026, jeweils um 9.30 Uhr im Saal 2 des Prozessgebäudes Stammheim (OPS) des OLG Stuttgart, statt. Kurzfristige Terminänderungen sind jederzeit möglich.