"Neue Grundsicherung"
Größter Angriff auf Erwerbslose seit den Hartz-Gesetzen!
Die Krise der bisherigen zerbrochenen Ampel-Regierung zwang zu Zugeständnissen wie der Einführung des Bürgergelds mit deutlich höheren Regelbedarfen als die Leistungen nach Hartz IV. Jetzt kommt der Rollback der ultra-reaktionären Merz-Regierung.
Selbst diese kaum noch ausreichenden Regelbedarfe von 536,00 Euro im Monat für einen Haushaltsvorstand für den Lebensunterhalt waren den Monopolverbänden zu viel. Sie forderten die Abschaffung des Bürgergelds und die Einführung einer „neuen Grundsicherung“ mit erheblichen Verschlechterungen für den Erwerbslosen.
Getreu dem Willen der Kapitalisten wurde mit dem neuen Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung aus Union und SPD diese neue Grundsicherung beschlossen. Sie soll statt des Bürgergelds ein Existenzminimum für Bedürftige schaffen. Die Merz-Regierung will mit verschärften Sanktionen vorgehen. Angeblich um Sozialleistungsmissbrauch vorzubeugen, soll ein vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden ermöglicht werden.
Die Kommunen fürchten zu Recht durch diesen neuen Bürokratismus eine Klagewelle von den betroffenen Leistungsempfängern, die sich besonders gegen die Verschärfung der Sanktionen bei der neuen Grundsicherung wehren, müssen die Gemeinden doch die Kosten der Unterkunft für die Leistungsempfänger zahlen.
Was ändert sich durch die neue Grundsicherung?
Vor allem die Mitwirkungspflicht der Empfängerinnen und Empfänger und die Sanktionen bei Nichteinhaltung. Zentraler Punkt der Vorgaben: Wer die neue Grundsicherung bezieht, muss sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen. Damit einher geht ein Bewerbungszwang, der im Koalitionsvertrag klar formuliert ist. Das hat es beim Bürgergeld auch gegeben, der gravierende Unterschied sind jedoch die drastisch verschärften Sanktionen. Bei einem Fristversäumnis beim Jobcenter drohen bereits 30 Prozent Leistungskürzungen (aktuell 10 Prozent), bei einer Wiederholung soll die Leistung ganz gestrichen werden! Das Gleiche gilt, wenn eine „zumutbare Arbeit“ ohne wichtigen Grund ablehnt wird. Zumutbar sind nach Vorstellung der Merz-Regierung wiederum fast alle Arbeiten, auch Minijobs oder unsichere Arbeitsverhältnisse!
Die Rechnung der Merz-Regierung, die Grundsicherung völlig streichen zu können, geht allerdings nicht auf. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2019 entschieden: Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent sind unzulässig! Selbst bei dieser Kürzung ist das Existenzminimum vieler Bedürftiger durch die stetig steigenden Lebenshaltungskosten gefährdet!
Zwar sollen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter die Empfängerinnen und Empfänger mit individuellen Beratungs- und Vermittlungsangeboten unterstützen, aber daran hapert es schon jetzt beim Bürgergeld. Zudem hat die Vermittlung in Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen.
Jetzt kommt der absolute Hammer!
Die „Reform“ der Anpassung der Regelsätze! Diese sollen wieder auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückgeführt werden. 2023 und 2024 wurden die Regelsätze um jeweils fast zwölf Prozent erhöht, um der Inflation Rechnung zu tragen. Diese Anpassung wird nun revidiert. Das heißt im Klartext: Eine Erhöhung der Grundsicherung kann zukünftig sogar entfallen. Dabei werden „die Ausländer“ wiederholt zu Sündenböcken gemacht, die angeblich das deutsche Sozialsystem plündern.
Gerade einmal vier Prozent der ausländischen Erwerbslosen von insgesamt 2,7 Millionen beziehen nach einer Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung zu Unrecht Grundsicherung oder Arbeitslosengeld mit Verweis auf Daten aus dem Jahr 2022.
Beim Schonvermögen wird der Bedürftige besonders entrechtet. Die bisherige Karenzzeit, in der Ersparnisse nicht angerechnet wurden, wird abgeschafft. Stattdessen wird das Schonvermögen an die „Lebensleistung“ gekoppelt. Personen, die viele Jahre gearbeitet oder Kinder erzogen haben, sollen dadurch mehr von ihrem Vermögen behalten dürfen als solche ohne entsprechende Beitragsbiografie. Diese Regelung soll eine gerechtere Berücksichtigung der individuellen Lebensleistung ermöglichen – absurd, dass ein solch moralisch überheblicher Maßstab für Arbeitslose gelten soll, während bei Managern und Parlamentariern die Lebensleistung für ihre Bezüge nicht die geringste Rolle spielen muss. Schonvermögen kann auf legalem Wege mit wenigen Ausnahmen nur durch langjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit entsprechend hohem Entgelt angehäuft werden!
Dass die Regierung hervorhebt, dass auch Rentner oder Erwerbsunfähige die neue Grundsicherung beziehen können, ist reine Augenwischerei! Diese Leistung bezieht sich heute schon sowohl auf Erwerbsfähige als auch auf Nichterwerbsfähige! Die Gesetze, das SGB II für Erwerbsfähige und das SGB XII für Nichterwerbsfähige ändern sich nicht. Bereits jetzt hat jeder Erwerbsunfähige oder Rentner Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe, wenn er bedürftig ist.
Erwerbslose, Beschäftigte, Rentner, Migranten, wehrt Euch gegen Eure Entrechtung durch die neue Grundsicherung! Protest bis zu Massendemonstrationen und Arbeitsniederlegungen sind angesagt! Schließt Euch zusammen und lasst Euch nicht spalten!
Bringt den Protest auf die Straße: Beteiligt Euch bei der bundesweiten Montagsdemonstrationsbewegung!