Briefwechsel

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Aktivrente nur möglich, wenn man schon Regelaltersrente bezieht

Am 9. Oktober veröffentlichten wir auf Rote Fahne News einen Artikel über eine Reihe reaktionärer Vorhaben, die CDU und SPD im Koalitionsausschuss vereinbart haben.

Siehe hier: Bas: „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze ...“.

 

Eine Leserin schrieb dazu: "In dem Absatz Aktivrente: Steuervorteile bei längerem Arbeiten - habt ihr den Beschluss der Bundesregierung nicht ganz korrekt wieder gegeben. Daraus könnten Kollegen falsche Schlüsse ziehen. Ihr schreibt: "'Sie sieht vor, dass Erwerbstätige nach dem Renteneintrittsalter bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können'. Diese Aussage ist m. M. nach so geschrieben falsch, auf alle Fälle nicht eindeutig. Denn die Aktivrente ist nur für Rentner gedacht, die sich bereits in der sogenannten Regelaltersrente befinden. Das bedeutet: Ausgenommen werden damit: Rentner, die nach 45 Jahren zwei Jahre eher ohne Abschlag in Rente gehen können. Denn das ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also nicht die Regelaltersrente. Rentner, die eher in Rente gehen und Abschläge in Kauf nehmen, fallen hier auch nicht rein, denn sie bekommen bei ihrem vorgezogenen Renteneintritt auch nicht die Regelaltersrente."

 

Ulrich Achenbach von der Bundesweiten Montagsdemobewegung sagt dazu:

 

"Der Hinweis in der Leserzuschrift an Rote Fahne News ist völlig berechtigt, dass von dem steuerfreien Hinzuverdienst zur Rente nur die Rentner profitieren, die die Regelaltersgrenze erreichen. ... Die Möglichkeit eines relativ hohen steuerfreien Hinzuverdienstes ist die Absicht, das Renteneintrittsalter durch die Hintertür zu erhöhen!


Außerdem sinkt das Einkommenssteuerniveau für den Staat nur unbedeutend, denn die meisten Beschäftigten erreichen schon jetzt aufgrund der Arbeitsbedingungen nicht das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren! Im Übrigen muss der hinzuverdienende Rentner mit Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge die bisherigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen von seiner Altersrente bezahlen, das gilt auch für die hälftigen Krankenversicherungsbeiträge für seinen Hinzuverdienst mit Ausnahme der Rentenversicherung, die der Unternehmer zahlt. Für ihn rechnet sich das trotzdem, denn er braucht keine zeitweise neuen Arbeitskräfte einzustellen.


Rechenbeispiel: (nach dem gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag von18,6% des Einkommen - hälftiger Anteil des Unternehmers 9,3%)


2000,00 Euro Einkommen (Hinzuverdienst Rentner) = 186,00 Euro
3500,00 Euro Einkommen (neue Arbeitskraft) = 325,50 Euro


Dieses Berechnungsbeispiel bezieht sich auf Einkommen für qualifizierte Beschäftigte. Zwar kann sich im Einzelfall der steuerfreie Hinzuverdienst lohnen, damit wird jedoch bewusst die gesetzliche Altersversorgung ausgehebelt. Wer viele Jahre geschuftet hat, muss im Alter auch ohne weitere zusätzliche Gelder in Würde leben können! Das Gleiche gilt für gesundheitlich Eingeschränkte oder gänzlich Arbeitsunfähige, die bereits jetzt in Armut leben!


Das „Zuckerbrot“ der hohen Zusatzverdienstmöglichkeit für Vollrentner hat auch den Sinn, dass die Rentner durch die zusätzliche Beschäftigung so ausgelaugt werden, dass ein früher Tod eintritt. Die Augenwischerei des Anreizes für steuerfreien Hinzuverdienst der Rentner ist zum einen die weitere Anhebung des Renteneintrittalters, zum anderen die Profitmaximierung der Konzerne durch die Vernichtung von Arbeitsplätzen! Dagegen muss breiter Widerstand gemeinsam mit den Rentnern, Beschäftigten, Erwerbslosen und anderen Teilen der Bevölkerung organisiert werden!


Massendemonstrationen und Streiks sind angesagt!
Für ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht!
Für eine Grundrente, von der man menschenwürdig leben kann!
Für eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich!"