Zur Sondersitzung im Thüringer Landtag

Zur Sondersitzung im Thüringer Landtag

AfD tritt Potsdamer Abkommen mit Füßen!

Am Mittwoch, dem 29. Oktober findet im Thüringer Landtag eine Sondersitzung zu zwei Anträgen der faschistischen AfD statt, die es in sich haben.

Pressemitteilung der MLPD Thüringen
AfD tritt Potsdamer Abkommen mit Füßen!
Das Symbol der Antifaschistischen Aktion

Gefordert wird dort „bei allen in Thüringen tätigen eingetragenen Vereinen und Initiativen, die sich auf den sogenannten Antifaschismus berufen, ... eine Prüfung der Gemeinnützigkeit vorzunehmen". Die Anträge fordern eine „Auflösung der Antifa" und „eingetragene Vereine und Zusammenschlüsse, die erkennbar linksextremistische Bestrebungen verfolgen... mit einem Vereinsverbot zu belegen". (1)

 

Millionen Menschen gingen in den letzten Jahren auf die Straße, weil sie sich angesichts der faschistischen Gefahr Sorgen machen. Während die AfD in den bürgerlichen Medien und Parlamenten immer mehr Spielraum erhält, positionieren sich immer mehr Vereine und Initiativen bewusst antifaschistisch, protestieren gegen AfD-Kundgebungen und zerpflücken ihre braune Demagogie. Sportvereine erklären, dass sie keine Nazis in ihren Reihen wollen.

 

Sonst schreit die AfD nach „Freiheit der Meinungsäußerung"! Gemeint ist Freiheit für faschistische Volksverhetzung – und Unterdrückung antifaschistischer Aufklärung und Aktivität. Die AfD wettert gegen „militanten Antifaschismus". In Wahrheit steigen die Straftaten von Faschisten seit Jahren sprunghaft an mit Bedrohungen bis hin zu körperlicher Gewalt gegen Migranten, Demokraten, Gewerkschaftern, Marxisten-Leninisten. Die AfD hetzt, wenn sich Menschen dagegen wehren oder aktiven Widerstand gegen Faschismus leisten. Wir halten verschiedene individuelle Aktionen nicht für zweckmäßig, verwahren uns aber gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Aktivitäten.

 

Die AfD fordert „dass Parolen und Symbole ... des sogenannten Antifaschismus ... als Propagandamittel im Sinne des Strafgesetzbuchs qualifiziert werden". Soll jetzt jeder Jugendliche, der mit einem Antifa-Button herumläuft oder auf einer Demonstration „Allerta" ruft, zum Kriminellen erklärt werden?

 

Die Antifaschistische Aktion, auf die das Symbol der zwei roten Fahnen zurückgeht, wurde von der Kommunistischen Partei Deutschlands ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Arbeiterklasse über weltanschauliche Grenzen hinweg zur Verhinderung des Faschismus zusammenzuschließen.

 

Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern oberste Bürgerpflicht!

 

Völlig zu Recht wird im Potsdamer Abkommen festgeschrieben, dass Faschismus in Deutschland nie wieder Fuß fassen darf.

 

Dass die AfD als faschistische Partei mit diesem Grundkonsens ein Problem hat, ist klar. Der moderne Faschismus kommt im parlamentarischen Gewand und als „Kümmerer" für die Probleme der kleinen Leute daher. Mit derartigen Anträgen wird aber zunehmend klarer, wohin die Reise geht: offene Unterdrückung und Terror gegen alle demokratischen und fortschrittlichen Menschen.

 

Diese Anträge müssen abgelehnt werden. Stattdessen muss die Forderung nach einem Verbot der AfD, die inzwischen von Millionen Menschen geteilt wird, endlich umgesetzt werden!