Gaza
Internationaler Gerichtshof bezeichnet UNRWA-Hilfswerk als "unersetzbar"
Der Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, Yuji Iwasawa, hat ein neues Gutachten präsentiert, in dem Israel verpflichtet wird, die Versorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen.
Dazu gehört, das UNRWA-Werk und andere internationale Hilfsorganisationen ungehindert in den besetzten palästinensischen Gebieten arbeiten zu lassen, also auch in Gaza. Israel muss etwa die Einfuhr und Verteilung von Hilfsgütern oder den Betrieb von Schulen und Krankenhäusern durch das Hilfswerk nicht nur erlauben, sondern auch aktiv daran mitwirken.
Das Palästinenserhilfswerk UNRWA wird in dem Gutachten als unersetzbar bezeichnet. Das Gutachten hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen Ende des vergangenen Jahres angefordert. Damals hatte Israel dem Hilfswerk die Tätigkeit auf israelischem Staatsgebiet untersagt. Da das Land die Grenzübergänge in die besetzten Gebiete kontrolliert, konnte die UNRWA faktisch nicht mehr in den palästinensischen Regionen arbeiten.
Hintergrund des Verbots waren Vorwürfe, das Hilfswerk sei von der Hamas unterwandert. Beweise für diese Behauptung blieb Israel bis heute schuldig. Von Anfang März bis Ende Mai verhängte Israel eine vollständige Blockade für die Einfuhr von Hilfsgütern nach Gaza. Kurz zuvor hatte Israel die Gaza Humanitarian Foundation (GHF) mit der Verteilung von Hilfsgütern beauftragt. Aber genau in diesem Zeitraum stieg die Zahl der Todesfälle durch Hunger und Mangelernährung im Gaza noch weiter. Und die israelische Armee machte die Ausgabestellen der GHF regelrecht zur Falle: 2100 Palästinenser erschoss sie, als diese dort Essen für ihre Familien und sich holen wollten. Diese Angriffe auf hilfesuchende Menschen erhielten den schrecklichen Namen "Hilfsgüter-Massaker".
Länder, die zur UN gehören, müssen UN-Organisationen Zugang zu ihrem Staatsgebiet garantieren. Mitarbeiter dieser Organisationen sollen Schutz und Immunität ähnlich wie Diplomaten genießen. Und schließlich ist Israel Vertragsstaat verschiedener Konventionen zum Schutz einzelner Minderheitenrechte, etwa der Kinder-, Behinderten- und Frauenrechtskonvention. All das, stellt der Gerichtshof klar, gilt auch in Kriegszeiten und auch auf besetztem Gebiet.