Faschistischer Spaltpilz
Wie die AfD die Betriebsratswahl 2026 nutzen will – und was man dagegen tun kann
Laut bürgerlichen Umfragen wählten 38 Prozent der Arbeiter bei der Bundestagswahl die AfD. Mit der faschistischen Betriebsorganisation „Zentrum“ versucht sie zurzeit, in den Betrieben den organisierten Einfluss erheblich auszubauen.
„Zentrum“ fährt die Kampagne „Werde Betriebsrat!“. Sie machen Infostände, Veranstaltungen und Online-Formate in den AfD-Strukturen und mobilisieren die dortigen Mitglieder, für die Betriebs- und Personalratswahl zu kandidieren, die bundesweit zwischen März und Mai 2026 stattfinden. „Zentrum“ coacht mögliche Kandidaten für Flugblatt-Aktionen vor dem Betrieb und für die Regularien und Taktiken zur Betriebsratswahl. Aktivitäten dazu sind aus mindestens elf Bundesländern bekannt, darunter bei den Monopolen Audi, BMW, Mercedes, VW, Chemieindustrie in NRW und in Krankenhäusern.
Dagegen muss die höchste betriebliche und gewerkschaftliche Wachsamkeit gerichtet werden. Sie werden nicht unbedingt unter „Zentrum“ antreten, sondern auch unter anderen Namen oder als Einzelpersonen. Hier wird der Spaltpilz in die Arbeiterklasse gelegt. In den meisten Betrieben kann man per Persönlichkeitswahl die Kollegen in den Betriebsrat wählen, die die Belegschaft am besten vertreten. Durch die Faschisten drohen plötzliche Listenwahlen. Die Gewerkschaften und Betriebsräte diskutieren, durchaus kontrovers, was die gemeinsamen Interessen der Arbeiterklasse sind. „Zentrum“ ruft dagegen zur Opposition, also zur Spaltung unter den Arbeitenden, auf, erklärt die Gewerkschaften zum Hauptproblem und nimmt die Konzernführungen aus dem Visier.
Die antifaschistische Aufklärungsarbeit und Argumentationslinie gegen den modernen Faschismus, die auch „Zentrum“ entwickelt, muss in den Gewerkschaften intensiv verstärkt werden. Dazu entwickeln die DGB-Gewerkschaften langsam Material und Vorträge, die angefordert werden können, gegen eine Richtung, die die Gefahr kleinreden will.
Falls Kandidaturen eingereicht werden, merkt das zuerst der betriebliche Wahlausschuss, in dem oft auch Vertrauensleute der Gewerkschaften sind und Bescheid geben können. Dann gilt es sofort, über Flugblatt und Diskussion im Betrieb eine Kandidatur zu verhindern.