Pressemitteilung
Strafanzeige wegen Waffenlieferungen an Israel – jetzt müssen konkrete Schritte folgen!
Unter der Überschrift "Strafanzeige wegen Waffenlieferungen an Israel – jetzt müssen konkrete Schritte folgen!" hat die Anwaltskanzlei Meister & Partner in Gelsenkirchen eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht. Wir dokumentieren sie.
Scheinbar völlig unbeeindruckt von monatelangem breitestem Protest führt die israelische Regierung den völkermörderischen Krieg im Gaza-Streifen weiter und verschärft ihn noch durch neue Bodenoffensiven. Weltweit entwickeln sich Proteste und Streiks hiergegen. An diesem Wochenende finden in Deutschland Großdemonstrationen in Düsseldorf und Berlin statt.
In dieser Situation ist die Forderung der von uns vertretenen Anzeigeerstatter ein Gebot der Stunde, dass endlich die Strafverfolgung gegen die für die Waffenexporte verantwortlichen Mitglieder des Bundesicherheitsrats eingeleitet wird.
In einer rechtlichen Analyse der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für die besetzten palästinensischen Gebiete, einschließlich Ostjerusalem und Israel vom 16.09.2025 heißt es zum Vorgehen der israelischen Regierung und Streitkräfte in aller Deutlichkeit: „Die Kommission gelangt aufgrund vernünftiger Gründe zu dem Schluss, dass die israelischen Behörden und Sicherheitskräfte die folgenden Tatbestände des Völkermords an den Palästinensern im Gazastreifen begangen haben und weiterhin begehen, nämlich (i) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe; (ii) die Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden an Mitgliedern der Gruppe; (iii) die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen; und (iv) die Verhängung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten innerhalb der Gruppe.“
Wir kritisieren es daher nachdrücklich, dass der Eingang unserer Strafanzeige vom 28.07.2025 erstmals mit Schreiben der Bundesanwaltschaft vom 12.09.2025, bei uns eingegangen am 23.09.2025 – nach mehrfachen Nachfragen - schriftlich bestätigt wurde und bisher keine Ermittlungen aufgenommen wurden.
Die Anzeigeerstatter fordern, dass jetzt unverzüglich die notwendigen Schritte eingeleitet werden. In einer dramatischen Lage, in der die Existenz der palästinensischen Bevölkerung auf dem Spiel steht, ist keine weitere Verzögerung hinzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Klusmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Meister & Partner