Kein rassistisches Motiv?
Skandalurteil am Landgericht Ingolstadt
In dem an sich beschaulichen Städtchen Eichstätt in Oberbayern mit seinen Gärten und seiner Katholischen Universität machen am Pfingstmontag einige Studentinnen und Studenten einen Fahrradausflug. Er endet für die im Iran gebürtigen jungen Leute blutig.
Sie werden von einem Mann angebrüllt. Eine der Studentinnen fragt, was das Problem ist. Er brüllt: „Geht zurück in Euer Land, wo ihr herkommt. Wir brauchen euch in Deutschland nicht.“ Er ist im Übrigen, wie sich später herausstellt, in Kasachstan geboren.
Beim Anbrüllen bleibt es nicht. Er schlug der jungen Frau, die ihn angesprochen hatte, ins Gesicht. Einer Freundin, die ihr helfen wollte, ebenfalls. Sie hatte einen Nasen- und einen Jochbeinbruch. Den Freund, der ebenfalls helfen wollte, schlug er auch. Die Folgen waren Verletzungen in Gesicht und am Körper, Krankenhausaufenthalt, Traumata bis jetzt.
Bei Gericht - der Prozess fand am 10. September am Landgericht Ingolstadt statt - traten die Betroffenen als Nebenkläger auf. Am Gewaltdelikt kam das Gericht nicht vorbei. Der Mann war auch dafür polizeibekannt. Interessant die Aussage eines Polizisten. Sie hätten diskutiert, ob wegen Gewaltdelikt und Volksverhetzung ermittelt wird, und entschieden, nur wegen ersterem zu ermitteln.
Nun wurde dem Mann eine paranoide Schizophrenie bescheinigt. Das Landgericht sagt ausdrücklich, dass die Tat keinen rassistischen Hintergrund habe. Berechtigt stellen die Nebenklägerinnen das in Frage. Warum hat es gerade sie getroffen? Was auch immer es mit der Schizophrenie des Täters auf sich hat, ob er Stimmen hört und sich von Frauen ausgenützt fühlt, oder ob ihm das ein schlauer Verteidiger in den Mund gelegt hat - der Hintergrund der Tat ist rassistisch.
Er ist nur erklärbar aus einer gesellschaftlichen Situation, in der ungestraft das völkisch-faschistische Denken eines Höcke verbreitet werden darf, und in der mehr oder weniger alle Vertreter der bürgerlichen Parteien auf eine faschistoide Asylpolitik eingeschwenkt sind.