„Steuergerechtigkeit“

„Steuergerechtigkeit“

Durch "Familienstiftung" kann Erbschaftssteuer umgangen werden

Die Umverteilung von unten nach oben hat sich kaum so bewiesen wie im Falle der Erbschaftssteuer! In der Sendung "Monitor" vom 11.09.25 wurde berichtet, wie die Erben von Steinreichen ihre Erbschaftssteuerpflicht angeblich legal umgehen können.

Von Ulrich Achenbach

Auszüge: "Seit 2016 gibt’s in Deutschland eine Sonderregelung: Erben von Firmen, die über 26 Millionen Euro wert sind, müssten darauf Erbschaftsteuer von bis zu 30 Prozent bezahlen. Wenn die Erben nachweisen, dass sie nicht genug Geld haben, fällt die komplette Erbschaftsteuer darauf weg. Im Behördendeutsch heißt das ‚Verschonungsbedarfsprüfung‘. Wie das genau funktioniert? Der Vermögende trennt die Firmenanteile vom sonstigen Vermögen, zum Beispiel Bargeld. Dann gründet er eine Familienstiftung und überträgt die Firmenanteile an sie. Das Geld landet bei den Angehörigen. Stirbt dann der Vermögende etwa, prüft das Finanzamt nur, ob die Familienstiftung die Erbschaftsteuer auf die Firmenanteile zahlen kann. Falls nicht, fallen auch keine Steuern an. Deshalb seien Familienstiftungen für immer mehr Unternehmen so attraktiv. Ein riesiges Schlupfloch, das den Staat Milliarden kostet und das die Politik offenbar nicht schließen will."

 

Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich am 3.2.25 wie auch seine konservativen Vorgänger (die alte Leier): „Wir können uns dieses System, was wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten." Damit sind - wie nicht anders zu erwarten – in erster Linie die Bürgergeldempfänger gemeint. Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern wettert: „Die Hälfte der Bürgergeldempfänger sind nicht Deutsche. Und bei der Rente ist es umgekehrt. Da habe ich meine Prioritäten klar, Schutz bei der Rente und Reform und Abschaffung des Bürgergelds.“ RF-news berichtete bereits, dass diese Behauptungen von Söder nicht wahr sind. Während man mit der weiteren Entrechtung der Langzeiterwerbslosen durch verschärfte Sanktionen oder Kürzung des Bürgergelds nur 0,6 Prozent (ca. 3 Milliarden Euro) des Bundeshaushalts einsparen würde, entgehen dem Staat durch den Verzicht der Erbschaftssteuer durch sog. "Familienstiftungen" Einnahmen von circa 10 Milliarden Euro jährlich!