Nordrhein-Westfalen
Landesregierung schützt Umweltverbrecher
Die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans soll laut NRW Landesregierung die Landesentwicklung unter einen nachhaltigeren Naturschutz stellen. Ein zentraler Bestandteil dabei ist die Reduzierung der weiteren Versiegelung von Böden für Siedlungs- und Verkehrszwecken. Von aktuell 6,2 Hektar pro Tag¹ auf zunächst 5 Hektar pro Tag und bis 2050 auf „0“ Hektar pro Tag.²
Ein längst überfälliges Vorhaben. Als hochindustrialisiertes und bevölkerungsreichstes Bundesland, ist NRW flächenmäßig nur das viertgrößte Bundesland. Damit hat es prozentual und absolut den höchsten Anteil an versiegelter Industrie-, Gewerbe-, Wohnbau- und Verkehrsfläche der Flächenländer.³
Allerdings hat die neue Entwicklungsplanung einen gravierenden Haken, der eindeutig dem Diktat der Kohle-, Stahl-, Chemie- und Energiekonzerne geschuldet ist. Denn die Verpflichtung der Kommunen, bei neuen Bauvorhaben zur vorrangigen Wiedernutzung von stillgelegten Industriegelände, Giftmülldeponien und sonstigen Brachflächen, ist gestrichen.⁴ Damit werden letztlich Schutz der natürlichen Landschaft und Erhalt verseuchter Industriebrachen auf eine Stufe gestellt.
Dabei geht es nicht nur um potenzielles Bauland, dass zu Lasten von Wäldern und „grünen Wiesen“ ungenutzt bleibt. Die vielfach mit Umweltgiften hoch belasteten Industriebrachen verseuchen vor allem Seen, Flüsse, Grund- und Trinkwasser ständig weiter und gefährden damit unmittelbar die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung. Gleichzeitig wird der Druck auf die Konzerne als Verursacher der Umweltverbrechen gemildert, der sie zur kostenintensiven Altlastensanierung verpflichtet. Neue Gewerbegebiete wurden und werden daher vorzugsweise im unbebauten Freiraum erschlossen, statt in eine sinnvolle, wenn auch kostenintensivere, Altlastensanierung zu investieren.⁵
Der schwarz/grünen Landesregierung ist die brisante Lage der Altlasten, insbesondere in NRW, durchaus bewusst. Nach der bundesweiten Übersicht der Altlastenstatistik des Umweltbundesamts waren in NRW bis Juni 2023 insgesamt 8 343 Altlastenflächen saniert, bei weiteren 2 849 ist die Sanierungsmaßnahmen längst noch nicht abgeschlossen, und nochmals weitere 30 723 Flächen sind als „erwiesener Maßen“ oder „mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen“ registriert.⁶
In einer Zeit, in der vermehrt Industriebetriebe, Kohlekraftwerke und der Braunkohletagebau stillgelegt werden, ist die Änderung des Landesentwicklungsplans eine beispielhafte Verschärfung der arbeiter- und umweltfeindlichen Politik der internationalen Konzerne. Sie hinterlassen verbrannte und verseuchte Erde, was entschieden verhindert werden muss – für eine lebenswerte Zukunft und der Einheit von Mensch und Natur, statt für die Profite der Konzerne. Die Landesregierung NRW betätigt sich eindeutig als Dienstleister dieser Konzerne. Von wegen Umweltschutz!
Die unabhängige Wählergemeinschaft AUF-Ruhr kandidiert zur Wahl des Ruhrparlaments und fordert eindeutig:
- Für die Entgiftung der Gewässer, Böden und Brachflächen auf Kosten der Verursacher
- Gegen die Abwälzung der Ewigkeitslasten auf die Kommunen, die Massen und die Natur