Bundesregierung
Abschwächung des Lieferkettengesetzes
Wieder einmal hat die Bundesregierung auf Druck der Konzerne Erleichterungen für exportierende Unternehmen – auf Kosten der Beschäftigten im Ausland – beschlossen.
Große Unternehmen waren bisher zur Dokumentation über ihre Lieferkette verpflichtet und hafteten für die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Vertragspartnern im Ausland. Jetzt sind diese Unternehmen angeblich vorübergehend von den Dokumentationspflichten befreit.
Selbst bei dem alten Lieferkettengesetz fanden Überprüfungen von Missständen der Arbeitsbedingungen in ausländischen Vertragsunternehmen so gut wie nicht statt. Die Abschwächung dieser Vorschrift öffnet der Ausbeutung und Menschenrechtsverletzung der Beschäftigten jetzt Tür und Tor! Da klingt es wie Hohn, wenn Ressortchefin Bärbel Bas (SPD) verkündet: "Gleichzeitig lassen wir beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach. Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist.“
Ebenso sind es nur hohle Worte, wenn ein Verstoß gegen die bisherigen Pflichten in der Übergangszeit nur in schweren Fällen geahndet werden soll, etwa bei massiven Menschenrechtsverletzungen. Wie kann das ohne Dokumentationen überprüft werden?
Auch die Menschenrechtsorganisation Oxfam kritisierte diese Änderung und bezeichnete sie als „Entkernung“ der Beschäftigtenrechte. Dem Kapitalistenverband BDA geht die Abschwächung des Lieferkettengesetzes immer noch nicht weit genug! Er forderte die Abschaffung dieses Gesetzes.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah dies auch vor. Es werde dann später durch ein europaweit geltendes Gesetz ersetzt. Die EU-Lieferkettenrichtlinie soll Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Das ist jedoch ein zahnloser Tiger, da die betroffenen Firmen nur noch für ihre direkten Zulieferer verpflichtet werden. Die ersten Regeln sollen zudem erst ab dem 26. Juli 2028 gelten.