Weitere Faschisierung des Staatsapparats
Verwaltungsgericht Köln billigt Verbot des Rheinmetall-Entwaffnen-Camps!
Das Bündnis zur Durchführung des Camps vom 26. - 31. August im Grüngürtel in Köln hatte einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht gestellt. Damit solltte das Verbot des Camps durch Staatschutz/Polizei aufgehoben werden.
Ein Sprecher hatte vor dem Gerichtsentscheid noch versichert, dass das Verbot durch die Polizei haltlos sei und einer gerichtlichen Prüfung gewiss nicht standhalten werde.
Genau das Gegenteil trat ein. Das Gericht stellte sich vorbehaltlos hinter den Staatsschutz. Eines der zentralen demokratischen Rechte des Grundgesetzes, Artikel 8 zur Versammlungsfreiheit, ist damit außer Kraft gesetzt und willkürlichen Entscheidungen des Staatsschutzes untergeordnet.
Die Begründung des Gerichts: Das Camp „gefährde die öffentliche Sicherheit unmittelbar“! Als „Beweis“ dafür führte das Gericht Ereignisse vom dem Kieler Antikriegs-Camp von 2024 an. Da hätten Camp-Teilnehmer „rechtswidrige Blockaden von Produktionsstätten“ sowie „Sachbeschädigungen“ verübt und „Widerstand gegen Polizeibeamte“ geleistet. Zum einen ist das ein schlechter Witz. Jede genehmigte Demo blockiert z.B. in gewissem Umfang den Straßenverkehr, und wenn für eine nur ganz kurze Zeit auch Eisenbahnschienen durch eine Demo blockiert werden, ist noch lange nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet!
Die angeblichen Sachbeschädigungen werden nirgends konkretisiert, - wahrscheinlich waren die Farbbeutel gemeint, die einige Demonstranten geworfen hatten. Ist das eine Gefährung der öffentlichen Sicherheit, die die Aufhebung des Grundgesetzes rechtfertigt? Und der „Widerstand gegen Polizeibeamte“ ist inzwischen landesweit bekannt: Wenn die Polizei willkürlich mit Schlagstöcken in eine friedliche Demo einprügelt, und man sich schützend die Hände vors Gesicht hält, ist das Widerstand. So hat die Polizei in Kiel zwar wahllos fünf Demo-Teilnehmer prügelnd aus dem Demozug geholt – aber keiner von ihnen konnte wegen irgendeines Vergehens angeklagt und verurteilt werden! Auch die gefährlichen Farbbeutelwerfer wurden nie wegen Sachbeschädigung zur Rechenschaft gezogen!
Alllerdings erst recht nicht die Polizei, die einen Demo-Teilnehmer so blutig geprügelt hatte, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Demonstranten haben niemand verprügelt. Wenn in Kiel jemand die öffentliche Sicherheit gefährdet hat, war es also die Polizei ...
Zum anderen gibt es eigentlich keine Sippenhaft! Selbst wenn einzelne Demonstranten z.B. Pyrotechnik anzünden, kann nicht die ganze Demo von vornherein, weil man mit so etwas wieder rechnen müsste, verboten werden! Die Polizei traut sich ja auch nicht, komplett den Besuch eines Fußballspiels zu verbieten, weil da in der Regel immer Pyrotechnik irgendwo abgebrannt wird!
Dem Gericht war sehr wohl bewusst, dass es mit dieser Billigung des Camp-Verbots durch den Staatsschutz die demokratischen Rechte des Grundgesetzes aushebelt. Denn ein Gerichtssprecher teilte mit: „Vor diesem Hintergrund ist das Verbot des Camps gerechtfertigt, auch wenn es jegliche legitime Meinungsbildung und -kundgebung vollständig verhindert.“
Die Faschisierung des Staatsapparats endet nicht bei der Polizei, - auch dieses Gericht macht da voll mit. Gegen den Beschluss haben die Camp-Veranstalter noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt – wir werden weiter berichten.