Beihilfe zu Kriegsverbrechen
Strafanzeige wegen Waffenlieferungen an Israel wurde weiter begründet
Zum aktuellen Stand der Strafanzeige der ICOR und anderer gegen die deutsche Bundesregierung schreibt die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen:
Am 28. Juli 2025 haben die ICOR (Internationale Koordinierung revolutionärer Parteien und Organisationen), vertreten durch ihre Hauptkoordinatorin, Monika Gärtner-Engel, das palästinensische Gesundheitsnetzwerk Al-Awda, vertreten durch ihren Generaldirektor Dr. Rafaat, die Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International und weitere Einzelpersonen mit palästinensischen Wurzeln über unsere Kanzlei bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Mitglieder der alten und der neuen Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen geschützte Personen und Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme (§§ 8 und 10 des Völkerstrafgesetzbuchs) eingereicht (mehr dazu hier).
In einem weiteren Schriftsatz unserer Kanzlei vom 13. August fordern die Anzeigeerstatter jetzt eine Ausweitung der Ermittlungen auf die Strafbarkeit wegen Unterlassens. Diese Forderung ist damit begründet, dass die Mitglieder der alten und neuen Bundesregierung auch aufgrund der UN-Völkermordkonvention verpflichtet waren, die rechtswidrig erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter zu widerrufen und alles zu unternehmen, damit diese nicht zum Einsatz kommen. Der Schriftsatz verweist auf ein umfangreiches Positionspapier der israelischen Menschenrechtsorganisation „Physicians for Human Rights Israel“ (PHRI) vom Juli 2025. Es trägt den Titel „A Health Analysis of the Gaza Genocide“ und verurteilt das Vorgehen der israelischen Streitkräfte in Gaza,
insbesondere die Angriffe auf Versorgungs- und medizinische Einrichtungen seit Oktober 2023, ausdrücklich als Bruch von Art. II der Völkermordkonvention. Offensichtlich unter dem Eindruck der wachsenden Proteste kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz am 8. August an, „keine Ausfuhr von Rüstungsgütern mehr zu genehmigen, die in Gaza zum Einsatz kommen können“. Die Anzeigeerstatter kritisieren das als „zur Erfüllung der bestehenden strafbewehrten Handlungspflichten völlig ungenügend“ und fordern nochmals mit Dringlichkeit die Einleitung von Ermittlungen. Unsere Kanzlei kritisiert daher ausdrücklich, dass es für die Anzeigeschrift vom 28. Juli nach mehr als drei Wochen noch nicht einmal eine offizielle Eingangsbestätigung der Bundesanwaltschaft gibt. Unsere Mandanten werden es nicht hinnehmen, wenn versucht werden sollte, die hochbrisanten Vorgänge herunterzuspielen.