Großer Erfolg des Protests

Großer Erfolg des Protests

Gericht kippt Verbot - Rheinmetall-Entwaffnen-Camp findet statt!

Auf einer Protestdemo gestern mit 300 vor allem jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gaben die Veranstalter die Aufhebung des Camp-Verbots durch das Oberverwaltungsgericht bekannt. Beifall!

Von gos
Gericht kippt Verbot - Rheinmetall-Entwaffnen-Camp findet statt!
(rf-foto)

Berechtigt wurde zugleich die weitere Wachsamkeit aus gerichtet: Lasst uns uns auf weitere Verbote einstellen.

 

Doch von vorn: Die gestrige Presseerklärung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts

23.08.2025 – Oberverwaltungsgericht NRW

Das vom 26.08.2025 bis zum 31.08.2025 in Köln vom Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ geplante Protestcamp mit dem Motto „Mach was wirklich zählt! Rheinmetall entwaffnen“ darf stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

 

Für das Protestcamp werden etwa 500 Teilnehmer erwartet. Es soll auf der Grünfläche am Fuß des Fernsehturms Colonius errichtet werden. Das Polizeipräsidium Köln hatte die darin zu sehende Versammlung verboten, weil die Durchführung des Camps die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Veranstalters hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte nun beim Oberverwaltungsgericht Erfolg.

 

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt:

 

"Das Verbot des Protestcamps erweist sich als rechtswidrig, weil es die Versammlungsfreiheit des Antragtellers verletzt. Im Protestcamp sind nach dem Veranstaltungskonzept Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen geplant. Hiervon geht keine Gefahr aus. Soweit der Veranstalter zu Blockaden gegen rüstungsrelevante Einrichtungen im Kölner Stadtgebiet außerhalb des Campgeländes aufruft, müssen sich etwaige polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen diese - für sich zu bewertenden Protestaktionen - richten. Entgegen der Einschätzung des Polizeipräsidiums kann nicht angenommen werden, dass die vom Veranstalter angegebene Zwecksetzung des Protestcamps lediglich vorgeschoben ist und die Auslösung gewaltsamer Aktionen oder anderer Störungen der öffentlichen Sicherheit das wahre Ziel der Versammlung darstellt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 15 B 925/25 (I. Instanz: VG Köln, 20 L 2068/25)"

Kämpferische Demo durch Köln

Es ist auch nach diesem Urteil nicht damit zu rechnen, dass der Staatsschutz sich entschuldigt und beschämt zurückzieht. Im letzten Satz der Erklärung wird ihm indirekt die Aufgabe gestellt: Ihr müsst eure Einschätzungen, dass z.B. die Auslösung gewaltsamer Aktionen das eigentliche Ziel ist, in Zukunft besser beweisen – dann hätte das Verbot Bestand gehabt! Man kann das als Fingerzeig dafür verstehen, die Polizei solle ihre Anstrengungen in Zukunft verstärken.

 

Der breite öffentliche Protest hat zu dem Erfolg geführt, dass das Camp stattfinden wird. An der Demo durch die Kölner Innenstadt beteiligten sich ungefähr 300 Menschen, die meisten davon Jugendliche, die nächste Woche an dem Camp mitmachen wollen. Es gab fast ununterbrochen Sprechchöre, antifaschistisch, antimilitaristisch, Solidarität mit Rojava und Gaza; eine Gruppe Palästinenser war dabei. (Am Vorabend hatte es in Köln wie an jedem Freitag eine Soli-Demo mit Gaza gegeben – an der machten diesmal 2000 Menschen mit!)

 

Alle Parolen auf der Demo jetzt waren antikapitalistisch, wie auch die Teilnehmer, die Fahnen von praktisch allen linken Jugendorganisationen ab solid mit sich trugen. Deshalb gab es auch Forderungen wie z.B. schlicht: „Jugend – Zukunft – Sozialismus!“ Das wird auf dem Camp nächste Woche interessante Diskssionen geben – wir werden weiter darüber berichten.