Bochum

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Flugblattverteilen und Straßenumzüge vor Wahlen sind jetzt doch kein Landfriedensbruch

Nach einem halben Jahr teilte die Staatsanwaltschaft Bochum jetzt mit, dass gegen "den Beschuldigten, Christoph Schweitzer, kein Anfangsverdacht einer Straftat" vorliegt.

Korrespondenz

Worum geht es? Im Februar 2025 stoppte die Bochumer Polizei einen Straßenumzug zur Werbung für die Wahl der MLPD bei der Bundestagswahl. Begründung: Dies sei eine nicht angemeldete Demonstration und damit Landfriedensbruch. Trotz Hinweis auf das Landeswahlgesetz stellte die Polizei unbeirrt Strafanzeige gegen Christoph Schweitzer als Verantwortlichem.

 

Noch dreister war das Auftreten der Polizei, als drei Leute am Tag der Amtseinführung von Donald Trump ein MLPD-Flugblatt gegen den faschistischen US-Präsidenten vor dem Berufsschulzentrum verteilten. Da sie zu dritt waren, sei dies eine unangemeldete Versammlung, bzw. Landfriedensbruch. Auch wieder ließen sich die Polizisten mit Hinweisen auf grundgesetzlich geschütztes Recht (unter anderem das Verteilen von Schriften im öffentlichen Raum) nicht überzeugen. Wieder Anzeige wegen angeblichem Landfriedensbruch. Der wird immerhin mit einer Strafe bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht. Die Polizei hatte da allerdings "nur" Landes- und Bundespolizeigesetz durcheinandergebracht ...

 

Nun also wurden die Verfahren eingestellt wegen "keinerlei Anfangsverdacht" - also ausdrücklich nicht wegen "Geringfügigkeit". Der "Beschuldigte": "Ich weiß nicht, wie andere Anwaltskanzleien sind, aber meine sind Meister (und Partner)".

 

Spannend bleibt noch, wie die Polizei nach dieser 0:2-Niederlage nun die im Februar gestellten Dienstaufsichtsbeschwerden behandelt. Und in Zukunft demokratische Rechte respektiert ...