Pressemitteilung

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Skandalöse Ablehnung des Asylantrages eines verfolgten Oppositionellen aus Russland

Die Kanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen vertritt einen russischen Staatsbürger, der politisches Asyl in Deutschland beantragt hat. In einer aktuellen Pressemitteilung berichtet Rechtsanwalt Peter Klusmann über die skandalöse Ablehnung des Asylantrages seines Mandanten.

Skandalöse Ablehnung des Asylantrages eines verfolgten Oppositionellen aus Russland
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg

Unser Mandant ist ein revolutionärer Oppositioneller und Gegner des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Seine Organisation hat von Anfang an den Protest gegen den russischen Angriffskrieg entwickelt, das Selbstbestimmungsrecht des ukrainischen Volkes verteidigt, eine konsequente Linie gegen alle imperialistischen Mächte verfolgt und mutig öffentliche Aktionen organisiert.

 

Unser Mandant ist bei verschiedenen Aktionen und Versammlungen aufgetreten und war dadurch immer wieder Repressionen der russischen Sicherheitsbehörden ausgesetzt. Er wurde massiv bedroht. Im März 2024 wurde er an seiner Arbeitsstelle festgenommen und im „Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ verhört. Nach weiter anhaltenden Drohungen durch die Sicherheitsbehörden ist unser Mandant schließlich in die Bundesrepublik Deutschland geflohen.

 

Bei seiner persönlichen Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtete unser Mandant ausführlich über derart vielfältige Aktivitäten und die ihm widerfahrenen Repressionen, dass das Gespräch einen ganzen Tag dauerte und an einem zweiten Termin fortgesetzt wurde. Darüber hinaus legte er Beweis- und Dokumentations-material im Umfang von fast 100 Seiten vor.

 

All dessen ungeachtet lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag mit skandalösen Begründungen ab: Angeblich werde unser Mandant gar nicht ernsthaft verfolgt, da er ja immer wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden sei. Damit nicht genug: Zu den vorgelegten Dokumenten heißt es: „…selbst beim Fehlen von Fälschungsmerkmalen ist mitnichten von der Echtheit auszugehen, denn die russischen Behörden sind bekanntermaßen korruptionsanfällig, so dass etwa bei den vorgelegten Dokumenten mittelbare Falschbeurkundungen nicht ausgeschlossen sind.“ Im Klartext: Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für Fälschungen, also werden sie unserem Mandanten einfach unterstellt.

 

Die Methode, Ablehnungsgründe zu konstruieren, anstatt Verfolgten Schutz zu gewähren, ist kein Zufall oder „Ausrutscher“: Sie bringt die Rechtsentwicklung des BAMF zum Ausdruck: So forderte dessen Präsident, Hans-Eckhard Sommer, das individuelle Recht auf Asyl gleich ganz abzuschaffen. Sommer ist als Behördenleiter des BAMF untragbar und muss zurücktreten!

 

Damit erweist sich gleichzeitig schon die von der alten Bundesregierung immer wieder großspurig angekündigte Unterstützung verfolgter russischer Oppositioneller, die gegen den Ukraine-Krieg eintreten, als Heuchelei. Offensichtlich gilt der Flüchtlingsschutz nicht für Kommunisten! Der neue Innenminister Dobrindt ging jetzt noch einen Schritt weiter: Ende Juli 2025 beendete er alle humanitären Aufnahmeprogramme: davon sind auch verfolgte Oppositionelle aus Russland und Belarus betroffen.

 

Das wird von unserem Mandanten nicht hingenommen. Gegen den Bescheid des Bundesamtes haben wir daher beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben (Az.: 10 K 3833/25.A). Unserem Mandanten ist als revolutionärem Oppositionellen der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen! Er ist bei einer Rückkehr nach Russland akut gefährdet, weil er den Behörden als Gegner des Putin-Regimes und des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine bekannt ist.

 

Bei diesem Verfahren geht es aber um mehr als nur einen Einzelfall: Es geht grundsätzlich darum, wie mit politisch Verfolgten umgegangen wird. Das ist angesichts der von der CDU/SPD-Bundesregierung beschlossenen und bereits eingeleiteten weiteren reaktionären Verschärfungen des Aufenthalts- und Asylgesetzes bis hin zur faktischen Abschaffung des Asylrechts von großer Bedeutung. So werden seit Anfang Mai 2025 Schutzsuchende an den deutschen Grenzen völkerrechtswidrig zurückgewiesen und Flüchtlinge in Kooperation mit dem faschistischen Taliban-Regime nach Afghanistan abgeschoben. Wir möchten daher die gesamte demokratische Öffentlichkeit aufrufen, den Kampf unseres Mandanten für seine Anerkennung als politisch Verfolgter zu unterstützen. Für ein uneingeschränktes Asylrecht für alle Verfolgten und Unterdrückten auf antifaschistischer Grundlage!

 

Die Pressemitteilung im pdf-Format