Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
OLG Naumburg verurteilt zwei Kurden wegen Mitgliedschaft in der PKK
Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. berichtet:
Das OLG Naumburg hat am Donnerstag, den 31. Juli, zwei kurdische Aktivisten aus Magdeburg wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und fünf Monaten und einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Die beiden Kurden waren Ende November 2024 verhaftet worden. Während einer der beiden noch im Dezember 2024 gegen sehr strenge Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist, erfolgte die Entlassung des anderen erst kurz vor Prozessbeginn im Mai.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beschuldigten in den Zeiträumen 2022 bis 2024 bzw. 2023 bis 2024 Verantwortliche der PKK für den „Raum Magdeburg“ gewesen seien und sich dadurch der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach § 129a, 129b StGB strafbar gemacht hätten. Konkrete individuelle Straftaten wurden den beiden – wie in den allermeisten Verfahren gegen vermeintliche PKK-Mitglieder – nicht vorgeworfen.
Die beiden Kurden hatten sich gegenüber dem Gericht zu ihren persönlichen Verhältnissen eingelassen und über die von ihnen und ihren Familien durch das türkische Regime erlittene Verfolgung erzählt. Sie waren den tatsächlichen Vorwürfen nicht entgegengetreten und hatten die Friedensverhandlungen zwischen dem Regime und der PKK begrüßt. Seitens der Verteidigung war die Bewertung angegriffen worden, dass es sich bei der PKK um eine „Terrororganisation“ handeln soll. Auch hatte eine mehrere Verhandlungstage dauernde Beweisaufnahme zum aktuellen Friedensprozess stattgefunden. ...
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