Anzeige für Totenehrung
Geburtstagsgeschenk vom „Staatsschutz“
Kurz vor meinem Geburtstag erhielt ich ein unerwartetes Geschenk. Es war eine Strafanzeige von der Kriminalinspektion Staatsschutz KK aus Duisburg. Vorwurf: Ich hätte am Freitag, den 11. April zwischen 18.15 und 18.35 Uhr auf dem Friedhof Walsum gegen das Bundesversammlungsgesetz § 27.2 verstoßen.
Zu diesem Zeitpunkt fand auf dem Friedhof die Totenehrung der - während des 2. Weltkriegs - gestorbenen Zwangsarbeitern statt. Dabei wurden die Namen der dort bestatteten 104 Russen und Ukrainer vorlesen. Ein Polizeibeamter aus Walsum rüffelte mich darauf hin, das wäre nicht angemeldet gewesen und drohte mir eine Strafanzeige an. Nun hatte ich für das Gedenken an die gefallenen Kämpfer der Roten Ruhrarmee von 1920 und der toten, ehemals auf Zeche Walsum, kriegsgefangenen Zwangsarbeiter von 1942-45 keine polizeiliche Erlaubnis verlangt. Pflichtgemäß hatte ich aber die zuvor durchgeführte Kundgebung und Demonstration auf öffentlichem Verkehrsgelände angemeldet. Diese endete gegen 18 Uhr am Friedhofseingang.
Dass der begleitende Polizeibeamte im Übereifer auch noch Überstunden machte und uns auf den Friedhof folgte, hatte die rund 30 Teilnehmer verwundert. Einige fragten: „Braucht man künftig für Totenehrungen und Bestattungen auf einem Friedhof eine polizeiliche Genehmigung oder ist gar das Verlesen von Namen auf Grabplatten ein Verstoß gegen den Datenschutz?“ Die WAZ-Duisburg berichtete in ihrer Ausgabe vom 17. April ausführlich unter dem Titel „Polizist sorgt bei Gedenkfeier für Empörung“.
Verwirrend ist jetzt die Reaktion in mehrerer Hinsicht: Ich habe seit Jahren viele Kundgebungen und Demonstrationen in Duisburg und Dinslaken angemeldet und von unterschiedlichen begleitenden Polizeibeamten bestätigt bekommen, dass ich diese stets mit Umsicht geleitet hatte. Das hat die Beamten der politischen Polizei scheint’s nicht interessiert. War ihr antreibendes Motiv für die Strafanzeige, dass ich Mitglied der MLPD bin und ein Grund gesucht werden sollte, meine Partei öffentlich in die Atmosphäre der Kriminalität zu versetzen?
Und muss man es dafür mit Wahrheit nicht so genau nehmen? In seinem Eifer ist dem Verfasser der Strafanzeige wohl die schlichte Tatsache entgangen, dass das „Bundesversammlungsgesetz“ seit Januar 2022 in NRW nicht mehr in Kraft ist und stattdessen ein Landesversammlungsgesetz gilt. Der in der Strafanzeige gegen mich genannte § 27 Absatz 2 des „Bundesversammlungsgesetzes verbietet das unerlaubte „Tragen von Schutzwaffen oder sonstigen Gegenständen, die als Schutzwaffen geeignet“ sind. Wo der damals auftretende Polizeibeamte bei mir oder anderen Teilnehmern Waffen oder etwas Ähnliches gesehen haben will, bleibt sein Geheimnis! Waffen trugen allenfalls mal die bewaffneten gefallenen Bergarbeiter gegen den faschistischen Kapp-Putsch. Und die sind seit 105 Jahren tot.
Antikommunismus macht blind!