Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union

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Palantir-Einsatz durch Polizei nicht mit EU-Recht vereinbar

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in verdi erklärt, dass der Einsatz der Analyse-Software Palantir durch die Polizei nicht mit EU-Recht vereinbar ist. In ihrer Pressemitteilung vom 31. Juli erklärt sie dazu:

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hält den Einsatz der Analysesoftware Palantir durch die Polizei für nicht mit EU-Recht vereinbar. Hintergrund ist die Ankündigung von Innenminister Dobrindt, einen flächendeckenden Einsatz von Palantir prüfen zu lassen. Daneben hat als bereits viertes Bundesland nun Baden-Württemberg den Weg zum Einsatz der Analysesoftware durch seine Landespolizei freigemacht.

 

„Palantir steht im Konflikt mit dem Redaktionsgeheimnis und journalistischen Quellenschutz. Gegen diese Grundrechte darf die Polizei nicht verstoßen“, argumentiert Lars Hansen, Co-Vorsitzender der dju in ver.di.

 

Den Plänen von Alexander Dobrindt und Jens Spahn, die Analysesoftware flächendeckend für polizeiliche Ermittlungen zuzulassen, erteilt er eine klare Absage. Nicht nur sei die Software aus Datenschutzgründen, Verzerrungen und Missbrauchsgefahr für alle Bürger*innen inakzeptabel. Auch verbiete es das Europäische Medienfreiheitsgesetz, Medienschaffende zu überwachen und Informationen über ihre Kommunikation und Kontakte zu sammeln. Die Betroffenheit dieser Personengruppe auszuschließen sei bei massenhafter Datenauswertung, wie sie die Polizei bereits in Bayern, Hessen und NRW mit der Software von Palantir betreibt, praktisch nicht möglich.

 

Derzeit beginnen die Länder mit der Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) im „Digitale Medien-Staatsvertrag“. Im EMFA finden sich u.a. Vorgaben zum Schutz von Medienschaffenden vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Die Stellungnahme von ver.di dazu sowie zu Fragen der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und Plattformen findet sich unter medien.verdi.de/themen/medienpolitik.